Bisher können Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich geltend gemacht
werden. Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab
2010 deutlich verbessert. Die wichtigsten Fragen rund um das neue Gesetz und wie Sie zu Ihrem Steuervorteil kommen
haben wir hier für Sie zusammen getragen.
| Jahr |
Arbeitnehmer alleinstehend |
Arbeitnehmer verheiratet |
Selbstständiger alleinstehend |
Selbstständiger verheiratet |
| 2009 |
1.500 Euro |
3.000 Euro |
2.400 Euro |
4.800 Euro |
| ab 2010* |
1.900 Euro |
3.800 Euro |
2.800 Euro |
5.600 Euro |
* zum 1.1.2010 erfolgt eine Anhebung der Höchstbeträge um jeweils 400 EUR bzw. 800 EUR
Liegen also die steuerlich anzuerkennenden Kranken- und Pflegepflichtbeiträge unter den oben aufgeführten Grenzen,
sind die Aufwendungen für diese „weiteren oder sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ bis zu diesen Grenzen abzugsfähig.
Neben den zuvor genannten Beträgen zu „weiteren oder sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ sind Aufwendungen für die
Altersvorsorge auch künftig (zusätzlich) absetzbar:
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Berechnung der Steuervorteile im Wege eines Datenaustauschs zwischen den
Finanzbehörden und den gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherern erfolgt.
Jede bereits versicherte Person erhält zum Jahresende 2009/Jahresanfang 2010 eine Bescheinigung über die
abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgrund des aktuellen Vertragsstandes.
Diese Bescheinigung sollte zeitnah dem Arbeitgeber/Dienstherrn vorgelegt werden, damit der Arbeitgeber/Dienstherr die
abzugsfähigen Beiträge im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 1. Januar 2010 berücksichtigen kann. Bei späterer
Vorlage erfolgt eine Rückverrechnung.
Gleichzeitig werden die Versicherten in den Anschreiben auch darauf hingewiesen, dass die Versicherer ihre
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen und anschließend unter Angabe
dieser Nummer die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge der Deutschen Rentenversicherung Bund melden werden.
Von dort werden sie an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet, von wo die Arbeitgeber die Beträge abrufen können.
Eine schriftliche Einwilligung der Versicherten zur Abfrage der Steuer-ID ist nicht erforderlich. Erfolgt innerhalb
von 4 Wochen nach Erhalt des Anschreibens kein Widerspruch, gilt die Zustimmung seitens der Versicherten als erteilt.
Ab 2011 erfolgt für die Jahre ab 2010 die elektronische Übermittlung der Beiträge durch die Versicherungsunternehmen
an die Finanzbehörde. Die Versicherten erhalten eine Druckkopie des elektronisch gemeldeten Belegs. Ab diesem Termin
erfolgt die elektronische Meldung nur vergangenheitsbezogen.
Widersprechen die Versicherten ausdrücklich, darf seitens des Versicherers keine Datenübermittlung erfolgen. Ohne
Einwilligung in die Datenübermittlung wird den Versicherten im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2011 dann nur ein
Pauschalbetrag angerechnet, welcher von der Lohnsteuerklasse abhängig ist. Auch eine spätere Berücksichtigung im
Einkommensteuerbescheid ist dann nicht möglich.
Bereits mit der Antragstellung wird die Einwilligung zur Abfrage der Steuer-ID für alle versicherten Personen eingeholt. Die Daten können dann– wie im vorigen Abschnitt beschrieben – an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Die Neuregelung wird auch bei der Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlung von Selbstständigen oder Freiberuflern
berücksichtigt.
Bezogen auf die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden grundsätzlich die in der Vergangenheit geleisteten Aufwendungen
bis zu den neuen Höchstbeträgen angesetzt. Da dem Finanzamt bei der Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlung für
den Veranlagungszeitraum 2010 noch keine genauen Angaben zur Höhe der Beiträge zum „Basis“krankenschutz der privat
Krankenversicherten vorliegen, wird es hier zunächst folgende Übergangsregelung geben:
Es werden entweder die Krankenversicherungsbeiträge, wie sie bei der letzten Veranlagung erklärt wurden, um 20%
gekürzt oder die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um 4% vermindert angesetzt.
In der Einkommenssteuervorauszahlung für das Jahr 2011 werden dann die genauen Werte berücksichtigt.