verabschiedet wurde. Im Zuge der großen Rentenreform in der Ära Adenauer wurde 1957 zur Finanzierung der gesetzlichen Rente das Umlageverfahren eingeführt. Seitdem werden die laufenden Rentenausgaben durch die ständigen Beitragseinnahmen der Versicherten bestritten.
In den Unterverzeichnissen dieser Rubrik erfahren Sie, wie die Gesetzliche Rentenversicherung strukturiert ist, wer sich versichern muss und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Hier bekommen Sie einen Überblick über das gesetzliche Rentensystem.
Lesen Sie hier, wie sich der versicherte Personenkreis zusammensetzt.
Erfahren Sie mehr zum Beitrag und dem Begriff Beitragsbemessungsgrenze.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Beitragszahlern.
Gewinnen Sie einen kleinen Einblick in die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkten.
Hier erfahren Sie mehr über die Versorgungslücke.
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