Gesetzliche Rentenversicherung

Unser Info-Angebot:

Die soziale Sicherheit in Deutschland ist untrennbar mit der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verbunden. Sie dient der Absicherung im Alter, im Todesfall und bei Erwerbsminderung. Ihre Grundlage ist das Solidaritätsprinzip und der Generationenvertrag.
Den Grundstein für die GRV legte Otto von Bismarck, als 1889 unter seiner Führung das Gesetz zur Invaliditäts- und Alterungsversicherung für Arbeiter

verabschiedet wurde. Im Zuge der großen Rentenreform in der Ära Adenauer wurde 1957 zur Finanzierung der gesetzlichen Rente das Umlageverfahren eingeführt. Seitdem werden die laufenden Rentenausgaben durch die ständigen Beitragseinnahmen der Versicherten bestritten.

In den Unterverzeichnissen dieser Rubrik erfahren Sie, wie die Gesetzliche Rentenversicherung strukturiert ist, wer sich versichern muss und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

Unsere Themen

Aufbau der gesetzlichen Rentenversicherung

Hier bekommen Sie einen Überblick über das gesetzliche Rentensystem.

Versicherter Personenkreis

Lesen Sie hier, wie sich der versicherte Personenkreis zusammensetzt.

Rechengrössen in der GRV

Erfahren Sie mehr zum Beitrag und dem Begriff Beitragsbemessungsgrenze.

Beitrag zur GRV

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Beitragszahlern.

Rentenberechnung

Gewinnen Sie einen kleinen Einblick in die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkten.

Versorgungslücke

Hier erfahren Sie mehr über die Versorgungslücke.

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