Reformgesetze

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Altersvermögensgesetz (AVmG) am 11.5.2001 ist die Rentenreform von Bundesarbeitsminister Walter Riester beschlossene Sache. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit seinen Beschlüssen zum Altersvermögensgesetz (pdf-Dokument) und zum Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) (pdf-Dokument) vom 26.1.2001 diese für die Alterssicherung äußerst wichtigen Reformprojekte auf die Zielgerade gebracht.

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung, der 2004 bei 19,5% lag, soll danach bis zum Jahr 2020 unter 20% bleiben und bis zum Jahr 2030 nicht über 22% steigen. Das Rentenniveau soll abgesenkt werden und im Jahr 2030 etwa bei 67% liegen. Um die dadurch neu entstehende Versorgungslücke zu ersetzen, wird der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge staatlich massiv gefördert werden - mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es je gab. Zudem werden die betriebliche Altersversorgung reformiert und kindbezogene Leistungen stärker einbezogen.

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