Hinweis auf Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Im Falle einer erfolglosen Beschwerde gegenüber dem Krankenversicherungsunternehmen hat jeder
Versicherte die für ihn kostenfreie Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch
den Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
PKV-Ombudsmann
Hinweis auf Ombudsmann für Versicherungen
Im Falle einer erfolglosen Beschwerde gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat jeder Versicherte die für ihn kostenfreie Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch den Versicherungsombudsmann:
Versicherungsombudsmann
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