Führerschein mit 17 „Begleitetes Fahren“
Seit Juli 2007 kann man den Führerschein
ab 17 Jahren in allen Bundesländern erhalten. Vielleicht ist das auch in Ihrem Haushalt
aktuell oder in Kürze ein Thema.
Nachfolgend haben wir deshalb für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Die Fakten zum „Führerschein mit 17“
- Die Bewerber erhalten zunächst keinen endgültigen Führerschein sondern eine
Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Die begleitende Person wird in die
Bescheinigung eingetragen.
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens
5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse „B“ (bzw. Klasse 3) sein und darf
höchstens 3 Punkte in Flensburg haben.
- Für den Fahrer gilt die Promillegrenze 0,0. Für die Begleitperson die Promillegrenze von 0,5.
- Die Begleitperson darf nicht in die Fahrzeugbedienung (z.B. Lenkrad) eingreifen.
Sie hat nur eine beratende Funktion.
- Begleitetes Fahren gilt für „normale“ Personenkraftwagen.
- Begleitetes Fahren ist in ganz Deutschland möglich und zwar unabhängig davon,
wo der „Führerschein“ erworben wurde. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt
diese Regelung nicht. Also wäre spätestens an der Grenze ein Fahrerwechsel erforderlich.
Wie kann der Versicherungsschutz beantragt werden?
Das ist für ERGO-Kunden ganz einfach. Bitte teilen Sie Ihrem ERGO-Außendienstpartner
einfach (z.B. telefonisch) das Geburtsdatum des Fahrers mit.
Und das Beste ist, für das Begleitete Fahren bezahlen Sie keinen Mehrbeitrag!
Aber das ist noch nicht alles:
Sollte Ihr Sohn/Ihre Tochter nach Ablauf der Probezeit ein eigenes Fahrzeug zulassen,
kann dies zu besonders günstigen Konditionen geschehen.