Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Versorgungsfall. Für die zugesagten Leistungen müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden.
Bei der Rückstellungsbildung ist es von zentraler Bedeutung, die interne Gegenfinanzierung - also den Aktivwert – zu sichern. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Versorgungsversprechen eingehalten werden können und die benötigten Mittel in richtiger Höhe zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Mit einer Rückdeckungsversicherung kann das Unternehmen die Versorgungsverpflichtungen ausfinanzieren.
Gut zu wissen