Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen getragen wird. Sie erbringt im Gegenzug die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungsleistungen. Die U-Kasse schließt hierfür wertgleiche Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung ab.
Gut zu wissen
Die Unterstützungskasse ist neben dem Pensionsfonds ein optimaler Durchführungsweg für Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung in Form von Direktzusagen erteilt haben und diese aus dem Unternehmen auslagern wollen. Während der Pensionsfonds im Rahmen von § 3 Nr. 66 EStG ausschließlich bereits erdiente Versorgungsansprüche (past service) übernehmen kann, kann die Unterstützungskasse sämtliche Versorgungsansprüche übernehmen.