Kaum etwas ist so wichtig geworden wie die finanzielle Absicherung des Alters. Um den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge kommt man angesichts des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus nicht herum. Besonders vorteilhaft geht das mit der betrieblichen Altersversorgung, die vom Staat zusätzlich gefördert wird.
Der moderne Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen.
Der bekannteste Durchführungsweg für die Basisversorgung, mit dem sich die Steuervorteile der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Bruttolohnumwandlung) nutzen lassen.
Überdurchschnittlicher Vorsorgebedarf kann bedarfsgerecht durch eine Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe abgesichert werden.
Die Lösung für alle, die überdurchschnittlich verdienen, ihre hohe Versorgungslücke schließen und von Steuervorteilen profitieren wollen.
Ein neuer Ansatz eröffnet allen geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit, jetzt fürs Alter vorzusorgen und das ohne auf bisheriges Einkommen zu verzichten.
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