Überblick Krankenversicherung

Was leistet eine Krankenversicherung überhaupt?

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzlichen und die privaten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. Die Leistungen für Zahnersatz werden nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen in Form eines befundorientierten Festzuschusses; Brillen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen erstattet sowie bei Personen mit erheblicher Sehbeeinträchtigung. Die Krankenhausbehandlung erfolgt im Mehrbettzimmer und durch den diensthabenden Arzt. Leistungen im Ausland werden nur in wenigen Ausnahmefällen erstattet – Behandlungen durch Heilpraktiker gar nicht.

Und was leistet eine private Krankenversicherung?
Die D.A.S. arbeitet im Bereich der Krankenversicherungen eng mit ihrem erfahrenen Partner, der DKV, Deutsche Krankenversicherung AG, zusammen.

Durch eine private Zusatzversicherung der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO, können Sie die gesetzlichen Leistungen ergänzen.

Nicht versicherungspflichtige Personen können sich auch vollkommen privat absichern. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können selber entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der jährlichen gesetzlich neu festgelegten JahresarbeitsentgeltgrenzeLexikon können in eine private Krankenversicherung wechseln, sobald ihr Einkommen als Arbeitnehmer drei Kalenderjahre in Folge die Jahresarbeitsentgeltgrenze tatsächlich überschritten hat. Für eine private Krankenversicherung der DKV sprechen die gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung höheren Leistungen, die oftmals auch zu niedrigeren Beiträgen erhältlich sind.

Passen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz Ihren Bedürfnissen an
Egal, ob Sie sich privat vollversichern oder Ihren gesetzlichen Schutz nur ergänzen wollen. Schaffen Sie sich einen Überblick über die von der DKV angebotenen Krankenvoll- oder Zusatzversicherungen und wählen Sie den Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

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