Bausparen
Die staatliche Förderung
Der Staat ist an der Bildung und Erhaltung von privatem Wohneigentum
interessiert. Deshalb fördert er das Bausparen gleich doppelt:
- Arbeitnehmer (AN)-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
- Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WOPG)
Die Gewährung der AN-Sparzulage und einer Wohnungsbauprämie (WOP) ist
von der Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens abhängig. Darüber hinaus
sind Bindungsfristen zu beachten. Sie betragen 7 Jahre bei Gewährung der WOP
und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage.
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Bruttojahreseinkommen für die AN-Sparzulagen* |
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Allein stehend |
Verheiratet 1 Arbeitnehmer |
Verheiratet 2 Arbeitnehmer |
| Ohne Kind |
21.025 € |
41.100 € |
42.050 € |
| 1 Kind |
25.375 € |
47.099 € |
48.049 € |
| 2 Kinder |
28.375 € |
53.098 € |
54.048 € |
| 3 Kinder |
31.374 € |
59.097 € |
60.047 € |
Das Limit für die AN-Sparzulage liegt bei einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 17.900 € für Alleinstehende bzw. 35.800 € für Verheiratete.
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Bruttojahreseinkommen für die Wohnungsbauprämie* |
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Allein stehend |
Verheiratet 1 Arbeitnehmer |
Verheiratet 2 Arbeitnehmer |
| Ohne Kind |
28.978 € |
57.007 € |
57.957 € |
| 1 Kind |
33.329 € |
63.006 € |
63.965 € |
| 2 Kinder |
36.328 € |
69.005 € |
69.955 € |
| 3 Kinder |
39.328 € |
75.004 € |
75.954 € |
Die Wohnungsbauprämie gibt es bis zu einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von 25.600 € für Alleinstehende bzw. 51.200 €
für Verheiratete.
*Die angegebenen Einkommensgrenzen dienen zur Orientierung und
können im Einzelfall nach oben oder unten hin abweichen (z.b. bei
höheren Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) Für die Beträge übernehmen
wir keine Gewähr. Stand 01/08
Wann ist die Auszahlung des Bausparguthabens ohne Verlust der WOP bzw.
von Steuervorteilen möglich?
- Bei Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist bei nachgewiesener
wohnwirtschaftlicher Verwendung
- Bei Tod des Bausparers/Ehegatten
- Bei mehr als 95% Erwerbsunfähigkeit des Bausparers/Ehegatten
- Bei ununterbrochener Arbeitslosigkeit des Bausparers von mehr als 12 Monaten
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Vermögenswirksame Leistungen mit AN-Sparzulage |
| Die vermögenswirksamen Leistungen
setzen sich in der Regel aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil
zusammen. Die Höhe des Arbeitgeberanteils richtet sich nach den
entsprechenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. |
| Bausparen |
Bis zu 470 € jährlich
mit 9% Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. |
| Fondssparen |
Bis zu 400 € jährlich
werden mit 18% Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. |
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Bausparen mit 8,8% Wohnungsbauprämie |
| Anspruch
auf die WOP haben unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen
mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. |
| Die Höhe
der WOP beträgt 8,8% der erbrachten Sparleistung auf maximal 512/1.024 € jährlich
(Alleinstehende/Verheiratete). |
| Voraussetzung: Jährliche Mindestsparleistungen
von 50 €, wobei die Zinsen für das Bausparguthaben mit angerechnet werden. |