Bausparen

Die staatliche Förderung

Der Staat ist an der Bildung und Erhaltung von privatem Wohneigentum interessiert. Deshalb fördert er das Bausparen gleich doppelt:
  • Arbeitnehmer (AN)-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
  • Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WOPG)
Die Gewährung der AN-Sparzulage und einer Wohnungsbauprämie (WOP) ist von der Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens abhängig. Darüber hinaus sind Bindungsfristen zu beachten. Sie betragen 7 Jahre bei Gewährung der WOP und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage.

Bruttojahreseinkommen für die AN-Sparzulagen*
  Allein stehend Verheiratet 1 Arbeitnehmer Verheiratet 2 Arbeitnehmer
Ohne Kind 21.025 € 41.100 € 42.050 €
1 Kind 25.375 € 47.099 € 48.049 €
2 Kinder 28.375 € 53.098 € 54.048 €
3 Kinder 31.374 € 59.097 € 60.047 €
Das Limit für die AN-Sparzulage liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 € für Alleinstehende bzw. 35.800 € für Verheiratete.
Bruttojahreseinkommen für die Wohnungsbauprämie*
  Allein stehend Verheiratet 1 Arbeitnehmer Verheiratet 2 Arbeitnehmer
Ohne Kind 28.978 € 57.007 € 57.957 €
1 Kind 33.329 € 63.006 € 63.965 €
2 Kinder 36.328 € 69.005 € 69.955 €
3 Kinder 39.328 € 75.004 € 75.954 €
Die Wohnungsbauprämie gibt es bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 € für Alleinstehende bzw. 51.200 € für Verheiratete.

*Die angegebenen Einkommensgrenzen dienen zur Orientierung und können im Einzelfall nach oben oder unten hin abweichen (z.b. bei höheren Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) Für die Beträge übernehmen wir keine Gewähr. Stand 01/08


Wann ist die Auszahlung des Bausparguthabens ohne Verlust der WOP bzw. von Steuervorteilen möglich?
  • Bei Zuteilung innerhalb der Bindungsfrist bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung
  • Bei Tod des Bausparers/Ehegatten
  • Bei mehr als 95% Erwerbsunfähigkeit des Bausparers/Ehegatten
  • Bei ununterbrochener Arbeitslosigkeit des Bausparers von mehr als 12 Monaten
Vermögenswirksame Leistungen mit AN-Sparzulage
Die vermögenswirksamen Leistungen setzen sich in der Regel aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen. Die Höhe des Arbeitgeberanteils richtet sich nach den entsprechenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Bausparen Bis zu 470 € jährlich mit 9% Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.
Fondssparen Bis zu 400 € jährlich werden mit 18% Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

Bausparen mit 8,8% Wohnungsbauprämie
Anspruch auf die WOP haben unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Höhe der WOP beträgt 8,8% der erbrachten Sparleistung auf maximal 512/1.024 € jährlich (Alleinstehende/Verheiratete).
Voraussetzung: Jährliche Mindestsparleistungen von 50 €, wobei die Zinsen für das Bausparguthaben mit angerechnet werden.

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