ERGO Privat-Haftpflicht

Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz in Frage und Antwort



Warum brauche ich eine Forderungsausfalldeckung?
  • Um sich selbst abzusichern, weil jeder Dritte keine Privat-Haftpflicht hat.
  • Bei der Haftpflichtversicherung für Hundehalter oder für Wassersportfahrzeuge sind es noch weniger Versicherte.
  • Und im Ausland besteht sogar eine noch geringere Chance, dass der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat.
  • Es ist also mehr oder weniger Glücksache, ob man seine berechtigten Schadenersatzansprüche – gerade bei hohen Forderungen – auch durchsetzen kann.

Was übernimmt denn die Forderungsausfalldeckung?
  • Die Ausfalldeckung stellt Sie so, als würde für den Schädiger bei uns eine Haftpflichtversicherung für private Risiken bestehen. Und zwar mit denselben Versicherungssummen, die Sie in der Privat-Haftpflicht vereinbart haben (3 Millionen oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden).
  • Ab einem Schaden von 1.500 Euro zahlt ERGO die volle Entschädigung aus dem vollstreckbaren Titel.

Was heißt "Gewaltopferschutz"?
  • Der Gewaltopferschutz schützt Sie, wenn Ihnen jemand vorsätzlich einen Personenschaden zufügt.
  • Immer häufiger liest man in der Presse, dass wehrlose Bürger grundlos „krankenhausreif“ geprügelt werden. Selbst wenn die Täter zwar kein Geld haben, aber über eine Privat-Haftpflicht verfügen, können Sie keine Leistung erwarten, da die Versicherung bei Vorsatztaten nicht zahlt. Hier gehen Sie also in der Regel leer aus. Im Rahmen des Gewaltopferschutzes zahlt ERGO ab einem Schaden von 1.500 Euro die volle Entschädigung aus dem vollstreckbaren Titel.

Welche privaten Haftpflichtversicherungen umfasst die Forderungsausfalldeckung?
    Der Versicherungsschutz ist besonders weit gefasst und geht über eine Privat-Haftpflicht weit hinaus. Die Forderungsausfalldeckung bezieht sich auf Schäden, für die der Schädiger Versicherungsschutz im Rahmen der folgenden Versicherungen hätte haben müssen:
  • Privat-Haftpflicht
  • Hundehalter-Haftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
  • Bauherren-Haftpflicht
  • Pferdehalter-Haftpflicht
  • Jagd-Haftpflicht
  • Haftpflicht für Wassersportfahrzeuge

  • Beispiele:
  • Beim Joggen werden Sie von einem Hund gebissen.
  • Beim Schwimmen werden Sie von einem Motorboot angefahren und am Bein verletzt.
  • Bei einem Waldspaziergang werden Sie von einem Jäger angeschossen, da sich unbeabsichtigt ein Schuss gelöst hat.

Tritt die Forderungsausfalldeckung auch ein, wenn ich von einem fremden Pitbull oder einem anderen fremden Kampfhund angefallen werde?
    Das ist eine berechtigte Frage, da nicht nur wir, sondern auch andere Versicherer die Haltung solcher Hunde nicht unterstützen und diese auch nicht versichern. Die Gefahr ist also groß, bei einem solchen Übergriff von dem Hundehalter keinen Ersatz zu erlangen. Deshalb sind Sie mit der ERGO Forderungsausfalldeckung hier bestens geschützt.

Die Versicherung gilt für in Deutschland eintretende Schäden, oder?
  • Nicht nur. Die Forderungsausfalldeckung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein.
  • Schadenersatzansprüche, die Ihnen von den Gerichten der jeweiligen Staaten und nach deren Rechtsordnungen zugesprochen werden, sind gedeckt.

Wenn ich nun ein Urteil gegen den Schädiger habe, bekomme ich dann sofort meinen Schaden über die Forderungsausfalldeckung bezahlt?
  • Voraussetzung ist, dass Sie vom Schädiger, der Ihnen zum Schadenersatz verpflichtet ist, den Schaden nicht oder nicht voll ersetzt erhalten.
  • Daher ist der Anspruch zunächst beim Schädiger geltend zu machen und aus dem Urteil zu vollstrecken.
  • Hatte der Vollstreckungsversuch keinen oder keinen vollen Erfolg und sind Ihre Ansprüche berechtigt, wird Ihnen der zugesprochene Schadenersatz über die Forderungsausfalldeckung gezahlt.
  • Erscheint eine Vollstreckung von vornherein aussichtslos, tritt die Forderungsausfalldeckung sofort für Sie ein, z. B. wenn der Schädiger bereits eine eidesstattliche Versicherung (vormals „Offenbarungseid“) abgegeben hat oder in Konkurs gegangen ist.

Durch das Gerichtsverfahren und die versuchte Vollstreckung entstehen doch auch Kosten. Wie steht es damit?
  • Die Kosten fallen natürlich auch ins Gewicht, machen aber im Verhältnis zu den Schadenersatzansprüchen oft nur einen Bruchteil aus.
  • Diese Kosten würde unser Privat-Rechtsschutz übernehmen.

Die Forderungsausfalldeckung ist doch bestimmt teuer?
  • Ganz und gar nicht. Sie können die Forderungsausfalldeckung gegen einen geringen Zusatzbeitrag in Ihre Privat-Haftpflicht einschließen.
  • Und geschützt sind natürlich nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre in der Privat-Haftpflicht mitversicherten Familienangehörigen.


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