Wenn Sie auf Reisen sind, reist Ihr Versicherungsschutz einfach mit. Sie genießen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweiten Versicherungsschutz - bis zu 5 Jahre und ohne zusätzlichen Beitrag.
Wenn Sie beispielsweise in Ihrer Mietwohnung ein Loch in die Wand gebohrt und dabei ein Wasserrohr getroffen haben und erst nach und nach - vielleicht nach Wochen - das Mauerwerk durchweicht, dann übernimmt ERGO die Kosten dafür.
Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, ist Ihr Partner mitversichert. Vorausgesetzt, Sie leben in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen. Fügt einer von Ihnen dem anderen durch ein Missgeschick einen Personenschaden zu und ein Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Krankenkasse, möchte von Ihnen die Kosten für Heilbehandlungen erstattet haben, übernimmt ERGO diese.
Kinder können bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht haftbar gemacht werden. Für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr gilt dies sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Das bedeutet: Nach dem Gesetz geht der Geschädigte leer aus. In diesem Fall tritt die Kinderschadenklausel in Kraft und stellt für Schäden, die beispielsweise Ihre Kinder bei Nachbarn oder Freunden verursacht haben, bis zu 10.000 EUR zur Verfügung. Denn gerade in diesen Fällen möchte man ja nicht, dass Freunde und Nachbarn leer ausgehen.
Wenn Sie sich beim Ausflug ins Internet einen Virus einfangen und diesen unbewusst weitergeben, z.B. per E-Mail, kommt ERGO für entstandene Schäden beim E-Mail-Empfänger auf.
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