Krankenversicherung

Häufig gestellte Fragen

  1. Wer kann sich privat krankenvollversichern?

  2. Wenn ich eine Krankenvollversicherung bei der DKV abschließe, sind meine Familienangehörigen dann auch automatisch beitragsfrei mitversichert?

  3. Wenn ich eine Krankenvollversicherung bei der DKV abschließe, wie und wann kündige ich meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

  4. Muss ich, als Arbeitnehmer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn mein Gehalt einmal unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt?

  5. Bekomme ich, als Arbeitnehmer, immer die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss von meinem Arbeitgeber?

  6. Kann ich als Privatpatient Arzt und Krankenhaus frei wählen?

  7. Werden die zukünftigen Arztrechnungen direkt von der DKV an den Arzt gezahlt?

  8. Muss ich im Krankenhaus in Vorleistung treten?

  9. Werden im Krankenhaus auch die Kosten für Fernseher und Telefon erstattet?

  10. Bin ich auch im Ausland rundum versichert?

  11. Droht mir später eine Kündigung, wenn ich oft krank bin und hohe Kosten verursache?

  12. Werden meine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben?

1 Wer kann sich privat krankenvollversichern?
Eine private Krankenversicherung kann von Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten abgeschlossen werden. Des Weiteren kann sie von Arbeitnehmern abgeschlossen werden, sofern diese die JahresarbeitsentgeltgrenzeLexikon überschritten haben.
2 Wenn ich eine Krankenvollversicherung bei der DKV abschließe, sind meine Familienangehörigen dann auch automatisch beitragsfrei mitversichert?
Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jeder Familienangehörige gegen einen eigenen Beitrag versichert werden. Denn in der privaten Krankenversicherung gilt das Motto: "Jeder zahlt für sein individuelles Risiko!".
3 Wenn ich eine Krankenvollversicherung bei der DKV abschließe, wie und wann kündige ich meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Für ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Kündigung immer zum Ende des übernächsten Monats möglich. Die Kündigungsbestätigung ihrer bisherigen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie dieser eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung nachweisen können.

Wenn Sie aus der Pflichtversicherung oder Familienversicherung ausscheiden, z. B. weil Sie eine Beschäftigung aufgeben oder ein Studium endet, ist keine Kündigung erforderlich.

4 Muss ich, als Arbeitnehmer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn mein Gehalt einmal unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt?
Wer als Arbeitnehmer privat krankenvollversichert ist, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sein Einkommen unter die JahresarbeitsentgeltgrenzeLexikon fällt. Geschieht dies aber, weil die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird, so kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und damit weiter privat versichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss dann innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
5 Bekomme ich, als Arbeitnehmer, immer die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss von meinem Arbeitgeber?
Prinzipiell ja. Ihr Arbeitgeber zahlt auch bei Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sein Zuschuss ist jedoch begrenzt auf die Hälfte des aktuellen Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung (exklusive Sonderbeitrag 0,9%) inklusive Pflegepflichtversicherung
6 Kann ich als Privatpatient Arzt und Krankenhaus frei wählen?
Ja, dies ist Ihr besonderer Vorteil als Privatpatient – Sie können frei wählen, von welchem Arzt und in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten.
7 Werden die zukünftigen Arztrechnungen direkt von der DKV an den Arzt gezahlt?
Grundsätzlich nein. Sie sind durch den Behandlungsvertrag Vertragspartner des Arztes und somit zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Die DKV als Ihr Vertragspartner erstatten Ihnen die Kosten gegen Vorlage der Originalrechnung. Auf Ihren Wunsch kann die DKV aber auch direkt an den Arzt erstatten.
8 Muss ich im Krankenhaus in Vorleistung treten?
Nein, gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte rechnet das Krankenhaus die Unterbringungskosten direkt mit der DKV ab. Lediglich die Rechnungen der Chefärzte gehen wie jede Arztrechnung zuerst an Sie.
9 Werden im Krankenhaus auch die Kosten für Fernseher und Telefon erstattet?
Ja, die Erstattung der Kosten zur Bereitstellung dieser Geräte ist versichert. Die laufenden Gebühren - wie die Telefongebühren für die geführten Gespräche - übernimmt die DKV aber nicht.
10 Bin ich auch im Ausland rundum versichert?
In Europa haben Sie umfassenden Versicherungsschutz - je nach Tarif inklusive medizinisch notwendigem Rücktransport - ohne zeitliche Begrenzung. Weltweit gilt dieser Versicherungsschutz für mindestens 1 Monat. Unter bestimmten Bedingungen sind Sie in den Tarifen BestMed Komfort BM4 und Premium BM5 auch im außereuropäischen Ausland zeitlich unbegrenzt versichert.
11 Droht mir später eine Kündigung durch die DKV, wenn ich oft krank bin und hohe Kosten verursache?
Nein! Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
12 Werden meine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben?
Mit dem Alter nehmen die Erkrankungen zu. Hieraus ergibt sich, dass die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente im Alter erheblich steigen. Damit diese voraussehbare Entwicklung im (Renten-)Alter nicht auch zu höheren Beiträgen für die Versicherten der DKV führt, wird ein Teil des Beitrags von Beginn an als sogenannte "Alterungsrückstellung" zurückgelegt. Das so angesammelte und verzinste Geld kommt dann zum Einsatz, wenn aus ganz natürlichen Gründen – also im Alter – höhere Krankheitskosten anfallen. Diese Art der Altersvorsorge war schon immer ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung und ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, die langfristig aufgebaute Rückstellungen nicht kennt.
Trotzdem gibt es aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, der Entwicklung neuer Behandlungs- und Therapiemethoden sowie der erfreulicherweise stetig steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung auch in der privaten Krankenversicherung von Zeit zu Zeit unvermeidbare Beitragserhöhungen, da der Einfluss dieser Faktoren auf die Beitragskalkulation nicht vorhersehbar ist.
Um einen Großteil dieser nicht vorhersehbaren Kosten bei den älteren Versicherten vorzufinanzieren, werden zusätzliche Rückstellungen aus den erwirtschafteten Überschüssen gebildet. Diese sogenannten Zusatzrückstellungen sind ausschließlich für die Beitragsstabilisierung im (Renten-)Alter reserviert. Auch der Gesetzgeber hat mit Blick auf die üblicherweise geringeren Einkünfte im (Renten-)Alter einen besonders großen Bedarf an stabilen Krankenversicherungsbeiträgen für diesen Personenkreis gesehen und deshalb per Gesetz geregelt, dass seit dem 01.01.2000 ein Beitragszuschlag von 10 % zu erheben ist. Dieser kommt den Versicherten ebenfalls zur Beitragsstabilisierung im (Renten-)Alter zugute.
Das Kalkulationsmodell der privaten Krankenversicherung gewährleistet durch diese verschiedenen Vorsorgemaßnahmen ein Höchstmaß an Beitragsstabilität im Alter.

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