Krankenversicherung

Privatpatient beim Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt

Gesetzlich versichert - privat behandelt.

Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die sogenannte "Kostenerstattung" wählen, können Sie sich beim Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt wie ein Privatpatient behandeln lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen aber nur die Kosten, die die Kasse sonst auch Ihrem Arzt oder Zahnarzt zahlen müsste.

Was ist dann mit den verbleibenden Mehrkosten für die privatärztliche Behandlung, die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden?

Kein Problem – mit einer Zusatzversicherung der DKV können Sie einen Großteil der Kosten absichern.

Unsere Leistungen im Vergleich:

Das zahlen Sie als gesetzlich Versicherter: Das übernimmt die DKV (Tarif AM9):
50-60% der Privatrechnung bei Behandlung durch einen Kassenarzt.
Beim Arzt
o100% Leistungen des Haus- oder Facharztes
nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
o100% Leistungen der Hebamme
o100% Psychotherapie
bis zu 30 Sitzungen, 31. bis 60. Sitzung 80%, ab der 61. Sitzung 70%.
o100% Logopädie
im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise.
o100% Transportkosten
zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus bei Unfall oder Notfall.
Beim Zahnarzt
o100% Zahnbehandlung
max. 50% des Rechnungsbetrages.
o100% Zahnersatz, Zahnkronen, Implantate
max. 50% des Rechnungsbetrages.
o100% Kieferorthopädie
max. 50% des Rechnungsbetrages.
Heilpraktiker
o50% Heilpraktiker
Sehhilfen
o70% Sehhilfen
(inkl. Brillenfassungen) innerhalb von 24 Monaten bis 51,13€ ab dem 15. Lebensjahr.
Hilfsmittel
o100% Hilfsmittel
der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Aufwendungen.
Heilmittel
o100% Heilmittel (z.B. Massagen)
im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise.
Im Pflegefall
o100% häusliche Behandlungspflege
Ausland
oweltweiter Versicherungsschutz

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