Abgeltungsteuer

Privatanleger aufgepasst: Sparen kann teuer werden

Ganz gleich, ob das Geld kurzfristig investiert oder auf längere Sicht angelegt wird - ein Viertel der Kapitalerträge wandert grundsätzlich an den Fiskus. Wer nicht auf Rendite verzichten will, sollte handeln.

Die Abgeltungsteuer ist da

Für alle privaten Sparer weht ein schärferer Wind. Denn seit dem 01.01.2009 werden bei Privatanlegern Zinsen, Dividenden und sogar Kursgewinne (z.B. aus Aktien oder Investmentfonds) einheitlich mit der 25%igen Abgeltungsteuer belegt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Der Steuerabzug erfolgt grundsätzlich auf alle Kapitalerträge und auch Kursgewinne, die den neuen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) überschreiten.

Und so funktioniert’s

Die Steuer wird von Kreditinstituten, Fondsanlagegesellschaften oder Versicherungen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. So ist es gesetzlich geregelt. Die Einkommensteuer ist damit grundsätzlich abgegolten. Auch ein höherer persönlicher Steuersatz führt zu keiner Nachzahlung. Deshalb der Begriff »Abgeltungsteuer«. Bei geringerem persönlichen Steuersatz kann der Differenzbetrag über die Einkommensteuererklärung zurück gefordert werden.

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