Mit Einführung der Abgeltungsteuer kommen viele neue Regelungen auf Privatanleger zu. Damit Sie sich in der künftigen Steuerwelt leichter zurechtfinden, geben wir Ihnen eine kleine Orientierungshilfe. Dazu haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Abgeltungsteuer für Sie zusammengestellt:
Seit wann gilt die Abgeltungsteuer?
Wie wird die Abgeltungsteuer abgeführt?
Können zu viel gezahlte Steuern rückerstattet werden?
Gibt es weiterhin den Sparerfreibetrag?
Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer auf private Rentenversicherungen aus?
Sind Fondswechsel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen weiterhin steuerfrei möglich?
Sind Riester- und Rürup-Renten betroffen?
Was passiert mit Rentenzahlungen aus SofortRenten?
Was gilt für vor 2005 abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen?
Was passiert mit den Leistungen aus der LV im Todesfall?
Welches Produkt ist jetzt besonders empfehlenswert?
Seit wann gilt die Abgeltungsteuer?
Die Regelungen zur Abgeltungsteuer traten am 01.01.2009 in Kraft und gelten für alle Privatanleger.
Was genau wird besteuert?
Die Abgeltungsteuer gilt z.B. für realisierte Kursgewinne, Zinsen, Dividenden und
sonstigen Ausschüttungen aus privater Kapitalanlage.
Wie wird die Abgeltungsteuer abgeführt?
Die fällige Abgeltungsteuer wird von Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften oder
Versicherern einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen.
Können zu viel gezahlte Steuern rückerstattet werden?
Liegt der persönliche Steuersatz eines Anlegers unter 25%, kann er die zu viel gezahlten
Steuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr vom Finanzamt zurückfordern.
Gibt es weiterhin den Sparerfreibetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag für alle Kapitaleinkünfte in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) bzw.
1.602 Euro (Verheiratete) ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag und den zugehörigen
Werbungskosten-Pauschbetrag.
Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer auf private Rentenversicherungen aus?
Wer bei dem Aufbau seiner Altersversorgung oder beim langfristigen Sparen auf die private
Rentenversicherung setzt, braucht sich um die Abgeltungsteuer keine weiteren Gedanken zu machen,
wenn er bestimmte Rahmenbedingungen beachtet:
Sind Fondswechsel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen weiterhin steuerfrei möglich?
Fondswechsel sind bei fondsgebundenen Rentenversicherungen – anders als bei direkter
Fondsanlage – in der Ansparphase weiterhin möglich, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird.
Sind Riester- und Rürup-Renten betroffen?
Nein, die Abgeltungsteuer betrifft diese Vorsorgeformen nicht. Auch an den entsprechenden
Förderungen ändert sich durch die Einführung der Abgeltungsteuer nichts.
Was passiert mit Rentenzahlungen aus SofortRenten?
Auch bei SofortRenten ändert sich nichts. Hier gilt weiterhin die Besteuerung des Ertragsanteils
der Rentenzahlung mit dem persönlichen Steuersatz. Der Ertragsanteil wird in Abhängigkeit vom
Rentenbeginn festgesetzt.
Was gilt für vor 2005 abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen?
Vor 2005 abgeschlossene Policen werden weiterhin einkommensteuerfrei ausgezahlt, sofern folgende
Kriterien, die auch bereits bei Abschluss galten, erfüllt werden: Die Mindestlaufzeit beträgt 12
Jahre, mindestens fünf Jahre wurden Beiträge gezahlt und der Todesfallschutz liegt nicht unter
60% der vertraglich vereinbarten Beitragssumme.
Was passiert mit den Leistungen aus der LV im Todesfall?
Die Todesfallleistung bleibt einkommensteuerfrei, jedoch kann – wie bisher – auch Erbschaftsteuer
fällig werden.
Welches Produkt ist jetzt besonders empfehlenswert?
Das lässt sich leider pauschal nicht sagen. Mehr denn je spielen die persönlichen
Rahmenbedingungen eine Rolle. Deshalb sollte jeder Kapitalanleger die steuerliche Neuregelung
dazu nutzen, die bisherige Anlagestrategie zu überdenken – sei es bei der Anlage oder
Umschichtung eines größeren Kapitalbetrags oder auch beim Vermögensaufbau mit laufenden
Beiträgen.
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