Veröffentlichungen (§ 10a Abs. 2a VAG ) im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Unsere Tarife sehen bei Lebensversicherungen, mit Ausnahme der zertifizierten Altersvorsorgeverträge, unterschiedliche Beiträge und Leistungen für Männer und Frauen vor, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, abhängig vom Geschlecht ist. Dieses geschlechtsabhängige Risiko findet bei der versicherungsmathematischen Tarifkalkulation Berücksichtigung. Abgeleitet wird die Geschlechtsabhängigkeit der jeweiligen versicherten Risiken Tod, Langlebigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder Pflegefall aus Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts (Sterbetafeln, Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnungen), der Deutschen Rentenversicherung (Renten-Statistiken), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, vormals BAV) und der Deutschen Aktuarvereinigung.

Die offiziellen Stellungnahmen der DAV bzw. des Aufsichtsamtes zu Annahmen zu den verschiedenen biometrischen Risiken sind veröffentlicht in:

  • Bestimmung einer angemessenen Sterbetafel für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, Horst Loebus, Blätter der DGVFM, Band XXI, Heft 4, Oktober 1994
  • Neue Rechnungsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung DAV 1997, Nils Kolster, Horst Loebus, Werner Mörtlbauer, Blätter der DGVFM, Band XXIII, Heft 4, Oktober 1998
  • Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen, Marcus Bauer, Blätter der DGVFM, Band XXVII, Heft 2, Oktober 2005
  • "Neue Rechnungsgrundlagen in der Pflegerentenversicherung", VerBAV 5/1992

Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch auf den Internetseiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) unter dem Quicklink "Risikodifferenzierung nach Geschlecht".



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