Lebensversicherung

Informationen zu den Kalkulationsgrundlagen einer Lebensversicherung

  1. Was ist eigentlich der Rechnungszins?

  2. Was ist eine Sterbetafel?

  3. Was ist eigentlich der Ertragsanteil?

  4. Warum ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung höher als der garantierte?

  5. Warum müssen beim Abschluss einer Lebensversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

  1. Was ist eigentlich der Rechnungszins?

    Wer sich mit dem Thema Lebensversicherung beschäftigt, stößt mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann auf den Begriff „Rechnungszins“. Was ist damit gemeint?
    Der Rechnungszins gibt an, wie hoch bei einer Lebensversicherung die Verzinsung ist, um die vereinbarten garantierten Versicherungsleistungen bei Zahlung der vereinbarten Beiträge auch tatsächlich erbringen zu können. Da immer sichergestellt sein muss, dass diese Leistungen erbracht werden können, handelt es sich um einen Höchstrechnungszins, über den hinaus das Versicherungsunternehmen keine Garantien geben darf.
    Festgelegt wird dieser Zins vom Bundesfinanzminister und zwar verbindlich für alle deutschen Versicherungsunternehmen. Dabei schreiben die gesetzlichen Regelungen größte Vorsicht vor.
    Für die Festlegung der Beitragshöhe einer Lebensversicherung ist der Rechnungszinssatz ein wesentlicher Faktor. Seit dem 1. Januar 2007 darf dieser Zinssatz auf Anordnung des Bundesfinanzministeriums nicht mehr als 2,25 % betragen. Ursache hierfür sind die bereits seit geraumer Zeit niedrigen Kapitalmarktzinsen. Zu beachten ist dieser neue Höchstzinssatz für alle Verträge, die seit dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor diesem Datum zustande kamen, ändert sich nichts.
    Viele Verbraucher werden sich nun fragen: Was passiert mit den Zinserträgen, die das Versicherungsunternehmen über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet? Dieser Gewinn kommt den Kunden in Form einer sogenannten Überschussbeteiligung zugute, die ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Überschussbeteiligung heißt im Klartext: Die Versicherungsunternehmen müssen mindestens 90 % der Kapitalerträge an die Kunden weitergeben. Hinzu können weitere Überschüsse kommen, die aus einer günstigen Kostensituation oder aus Risikogewinnen entstehen können.
    Übrigens: Die zur ERGO Holding gehörende ERGO Leben zahlt regelmäßig etwa 97 % des erwirtschafteten Überschusses an ihre Versicherten aus.

  2. Was ist eine Sterbetafel?

    Neben dem Rechnungszins ist die Sterbetafel der zweite wichtige Faktor, um die Beitragshöhe einer Lebensversicherung zu berechnen. Eine Sterbetafel enthält für jedes Alter die durchschnittliche Sterbenswahrscheinlichkeit, aus der sich weitere statistische Größen wie zum Beispiel die Lebenserwartung ableiten lassen. Da die Lebenserwartungen von Männern und Frauen unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Sterbetafeln.
    Für die Kalkulation einer Todesfall-Leistung (z.B. bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung) spielt die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter zu sterben, natürlich eine große Rolle. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist zusätzlich die Überlebenswahrscheinlichkeit bis zum vereinbarten Ablauftermin wichtig. Bei einer Rentenversicherung kommt es neben der Wahrscheinlichkeit, den Rentenbeginn zu erleben, vor allem auf die sogenannte „Restlebenserwartung“ an. Hierbei handelt es sich um die Schätzung, wie lange der Versicherte seine Rente voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Denn diese wird ja lebenslang gezahlt.
    Die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes spiegeln nur den Ist-Zustand der Bevölkerung wider, Zukunftsprognosen - z. B. hinsichtlich der sich verschiebenden Alterspyramide – bleiben unberücksichtigt. Hier ist auch eine der wichtigsten Ursachen für die finanziellen Schwierigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung zu suchen. Diese arbeitet nicht mit sogenannten Sicherheitszuschlägen, da die eingenommenen Beiträge eines Jahres nur für die aktuellen Leistungen an die Rentner reichen müssen. Sie wird daher von der realen Entwicklung der Sterblichkeit „überrascht“, wenn der kalkulierte Beitragssatz beispielsweise nicht ausreicht. Die Folge: Um die bisherigen Leistungen weiter zahlen zu können, müssen die Beiträge angehoben werden. Oder auf längere Sicht müssen zur Beibehaltung eines verträglichen Beitragssatzes die Leistungen gekürzt werden.
    Für Versicherungsunternehmen sind die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes keine geeignete Größe, da sie die Beiträge und Leistungen sehr vorsichtig kalkulieren müssen. Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen müssen die einmal vereinbarten Konditionen und Leistungen in jedem Fall erfüllt werden. Zum Schutz des Versicherten ist eine nachträgliche Modifikation seitens der Versicherer ausgeschlossen.
    Daher hält sich die überwiegende Mehrheit der deutschen Versicherer - so auch die zur ERGO Holding gehörende ERGO Leben - an die Sterbetafeln, die von der entsprechenden berufsständischen Vereinigung (DAV, Deutsche Aktuarvereinigung) erstellt werden. Einige wenige Versicherungsunternehmen verwenden sogenannte „unternehmenseigene Sterbetafeln“, die auf den eigenen Versicherungsbeständen beruhen.
    Aufgrund der sehr vorsichtigen Kalkulation der Sterbetafeln, mit denen Versicherer arbeiten, können zusätzliche Gewinne anfallen und zwar dann, wenn die tatsächliche Sterblichkeit der Versicherten nicht der statistischen Lebenserwartung entspricht. Diese Gewinne werden den Kunden im Rahmen der Überschussbeteiligung zugeteilt.

  3. Was ist eigentlich der Ertragsanteil?

    Im Zusammenhang mit der Besteuerung von privaten Rentenversicherungen wird immer wieder vom „Ertragsanteil“ gesprochen. Damit ist genau der Teil der Rentenbezüge gemeint, der einkommensteuerpflichtig ist. Es handelt sich um einen gesetzlich festgeschriebenen Prozentsatz für lebenslange Renten, dessen Höhe sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers zu Beginn der Rentenzahlung richtet. Dieser Prozentsatz bleibt dann zeitlebens unverändert. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Steuerpflichtige zum Rentenbeginn ist, desto höher ist der zu versteuernde Ertragsanteil.
    Insgesamt ist die Besteuerung von Renten vergleichsweise niedrig, so dass aufgrund der geltenden Steuerfreibeträge viele Renten einkommensteuerfrei bleiben. Erklärung: Zwar gelten lebenslange Renten aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts und sind somit steuerpflichtig, doch werden sie nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit dem oben erwähnten Ertragsanteil besteuert. Speziell die Beiträge für die private Rentenversicherung wurden während der aktiven Berufstätigkeit aus dem Einkommen finanziert, das ja bereits voll besteuert wurde. Daher ist bei Auszahlung dieser privaten Rente eben nur der Ertragsanteil zu versteuern, d.h. es werden die Zinsen erfasst, die die Versicherungsunternehmen mit dem Rentenkapital erwirtschaften.

  4. Warum ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung höher als der garantierte?

    Bei einem Angebot, beispielsweise für eine kapitalbildende Lebensversicherung, werden neben den garantierten Leistungen auch nicht garantierte Überschussbeteiligungen dargestellt. Es stellen sich daher folgende Fragen: Woher kommen die Überschüsse? Und: Wie sicher sind die prognostizierten Gewinne?
    Ursache für diese Gewinne sind neben dem guten Wirtschaften der Versicherer auch die Vorschriften der Gesetzgeber: Bei der Kalkulation der Beiträge und Leistungen muss der Versicherer gewährleisten, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen zu jedem Zeitpunkt erbracht werden können. So darf auf das eingezahlte Kapital zurzeit ein Zinssatz von höchstens 2,25 % garantiert werden. Daneben berücksichtigen Versicherungen bei der Kalkulation einer Lebensversicherung spezielle Sterbetafeln – das sind Statistiken über die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung. Ferner fließen Berechnungen zu den Abschluss- und Verwaltungskosten in die Kalkulation ein.
    Folglich wird immer dann ein Überschuss erwirtschaftet, wenn der erzielte Zins der Kapitalanlagen höher ist als der garantierte, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung der eigenen Kunden günstiger ist oder weniger Kosten anfallen. Versicherte profitieren also vorrangig vom optimierten Wirtschaften der Versicherungen, denn die Gewinne müssen per Gesetz zu 90 % an die Kunden weitergegeben werden. Die zur ERGO Holding gehörende ERGO Leben leitet regelmäßig mehr – nämlich bis zu 97 % des Überschusses – weiter. Dabei wird die Höhe der Gewinnanteile in der Regel jährlich festgelegt und auch die Ausschüttung erfolgt jährlich. Einmal zugeteilte Gewinne sind dauerhaft dem Vertrag gutgeschrieben.
    Wenn also – wie es die Regel ist – bereits vor Abschluss einer Lebensversicherung prognostizierte Gewinnanteile in das Angebot einbezogen werden, passiert dies zwar unter Vorbehalt, aber es handelt sich um realistische Berechnungen.

  5. Warum müssen beim Abschluss einer Lebensversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

    Fragen zur eigenen Gesundheit erwarten jeden, der eine Lebensversicherung mit Todesfall- und/oder Berufsunfähigkeitsschutz abschließen möchte. In Verbindung mit Informationen zur gewünschten Versicherungshöhe, zu Alter, Geschlecht und Beruf des Antragstellers sind sie Teil der sogenannten Risikoprüfung, die zum finanziellen Schutz aller Versicherten unabdingbar erforderlich ist.
    Mit Hilfe der Risikoprüfung schätzt ein Versicherungsunternehmen die jeweilige Wahrscheinlichkeit ein, mit der innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss ein Versicherungsfall eintreten könnte. Bei jedem Antrag wird also geprüft, ob besondere Risiken bestehen, die gegebenenfalls Zuschläge zu Beitragszahlungen notwendig machen. Davon betroffen sind beispielsweise Menschen, die bestimmte Gefahren-Sportarten ausüben oder in bestimmten Berufen mit anstrengender körperlicher Tätigkeit arbeiten.
    So wird sichergestellt, dass die aufgrund statistischer Erhebungen ermittelten Beiträge auch nach Jahrzehnten noch ausreichen, um beim Eintritt des Versicherungsfalles oder beim Ablauf des Vertrages die zugesagten Leistungen zu erbringen. Die qualifizierte Risikoprüfung sorgt dafür, dass das Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen erhalten bleibt. Ohne diese wäre der Lebensversicherer unter Umständen nicht mehr in der Lage, die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen.
    Die Gesundheitsfragen sollten in der Regel nur den wenigsten Antragstellern Kopfzerbrechen bereiten: Bei der ERGO Leben, einem Unternehmen der ERGO Holding, beispielsweise werden 95 % aller Fälle ohne Zuschläge vereinbart, lediglich 1,5 % der Anfragen werden abgelehnt.
    Der Antragsteller sollte im eigenen Interesse alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können im Ernstfall später zum Verlust des Versicherungsschutzes füh-ren. Je detaillierter die Gesundheitsfragen beantwortet und Hinweise auf Krankheiten und die behandelnden Ärzte angegeben werden, desto schneller kann über den Antrag entschieden werden. Bei der ERGO Leben wird durch ein elektronisches Anfrageverfahren in 80 % der Fälle schon während des Beratungsgespräches ein positives Signal durch den Versicherungsvermittler gegeben.
    Bei der „reinen“ Rentenversicherung müssen übrigens gar keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, da kein Todesfall- und/oder Berufsunfähigkeitsschutz abgedeckt wird – hier ist die Annahme für jeden garantiert.

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