Wer sich mit dem Thema Lebensversicherung beschäftigt, stößt mit großer Wahrscheinlichkeit
irgendwann auf den Begriff „Rechnungszins“. Was ist damit gemeint?
Der Rechnungszins gibt an, wie hoch bei einer Lebensversicherung die Verzinsung ist, um die
vereinbarten garantierten Versicherungsleistungen bei Zahlung der vereinbarten Beiträge auch
tatsächlich erbringen zu können. Da immer sichergestellt sein muss, dass diese Leistungen
erbracht werden können, handelt es sich um einen Höchstrechnungszins, über den hinaus das
Versicherungsunternehmen keine Garantien geben darf.
Festgelegt wird dieser Zins vom Bundesfinanzminister und zwar verbindlich für alle deutschen
Versicherungsunternehmen. Dabei schreiben die gesetzlichen Regelungen größte Vorsicht vor.
Für die Festlegung der Beitragshöhe einer Lebensversicherung ist der Rechnungszinssatz ein
wesentlicher Faktor. Seit dem 1. Januar 2007 darf dieser Zinssatz auf Anordnung des
Bundesfinanzministeriums nicht mehr als 2,25 % betragen. Ursache hierfür sind die bereits
seit geraumer Zeit niedrigen Kapitalmarktzinsen. Zu beachten ist dieser neue Höchstzinssatz
für alle Verträge, die seit dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor
diesem Datum zustande kamen, ändert sich nichts.
Viele Verbraucher werden sich nun fragen: Was passiert mit den Zinserträgen, die das
Versicherungsunternehmen über den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet? Dieser Gewinn
kommt den Kunden in Form einer sogenannten Überschussbeteiligung zugute, die ebenfalls
gesetzlich geregelt ist. Überschussbeteiligung heißt im Klartext: Die Versicherungsunternehmen
müssen mindestens 90 % der Kapitalerträge an die Kunden weitergeben. Hinzu können weitere
Überschüsse kommen, die aus einer günstigen Kostensituation oder aus Risikogewinnen entstehen
können.
Übrigens: Die zur ERGO Holding gehörende ERGO Leben zahlt
regelmäßig etwa 97 % des erwirtschafteten Überschusses an ihre Versicherten aus.
Neben dem Rechnungszins ist die Sterbetafel der zweite wichtige Faktor, um die Beitragshöhe
einer Lebensversicherung zu berechnen. Eine Sterbetafel enthält für jedes Alter die
durchschnittliche Sterbenswahrscheinlichkeit, aus der sich weitere statistische Größen
wie zum Beispiel die Lebenserwartung ableiten lassen. Da die Lebenserwartungen von Männern
und Frauen unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Sterbetafeln.
Für die Kalkulation einer Todesfall-Leistung (z.B. bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung
oder einer Risikolebensversicherung) spielt die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter zu
sterben, natürlich eine große Rolle. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist zusätzlich die
Überlebenswahrscheinlichkeit bis zum vereinbarten Ablauftermin wichtig. Bei einer
Rentenversicherung kommt es neben der Wahrscheinlichkeit, den Rentenbeginn zu erleben, vor allem
auf die sogenannte „Restlebenserwartung“ an. Hierbei handelt es sich um die Schätzung, wie lange
der Versicherte seine Rente voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Denn diese wird ja lebenslang
gezahlt.
Die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes spiegeln nur den Ist-Zustand der Bevölkerung
wider, Zukunftsprognosen - z. B. hinsichtlich der sich verschiebenden Alterspyramide – bleiben
unberücksichtigt. Hier ist auch eine der wichtigsten Ursachen für die finanziellen
Schwierigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung zu suchen. Diese arbeitet nicht mit
sogenannten Sicherheitszuschlägen, da die eingenommenen Beiträge eines Jahres nur für die
aktuellen Leistungen an die Rentner reichen müssen. Sie wird daher von der realen Entwicklung
der Sterblichkeit „überrascht“, wenn der kalkulierte Beitragssatz beispielsweise nicht ausreicht.
Die Folge: Um die bisherigen Leistungen weiter zahlen zu können, müssen die Beiträge angehoben
werden. Oder auf längere Sicht müssen zur Beibehaltung eines verträglichen Beitragssatzes die
Leistungen gekürzt werden.
Für Versicherungsunternehmen sind die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes keine geeignete
Größe, da sie die Beiträge und Leistungen sehr vorsichtig kalkulieren müssen. Bei privaten
Lebens- und Rentenversicherungen müssen die einmal vereinbarten Konditionen und Leistungen in
jedem Fall erfüllt werden. Zum Schutz des Versicherten ist eine nachträgliche Modifikation
seitens der Versicherer ausgeschlossen.
Daher hält sich die überwiegende Mehrheit der deutschen Versicherer - so auch die zur ERGO
Holding gehörende ERGO Leben - an die Sterbetafeln, die von der
entsprechenden berufsständischen Vereinigung (DAV, Deutsche Aktuarvereinigung) erstellt werden.
Einige wenige Versicherungsunternehmen verwenden sogenannte „unternehmenseigene Sterbetafeln“,
die auf den eigenen Versicherungsbeständen beruhen.
Aufgrund der sehr vorsichtigen Kalkulation der Sterbetafeln, mit denen Versicherer arbeiten,
können zusätzliche Gewinne anfallen und zwar dann, wenn die tatsächliche Sterblichkeit der
Versicherten nicht der statistischen Lebenserwartung entspricht. Diese Gewinne werden den Kunden
im Rahmen der Überschussbeteiligung zugeteilt.
Im Zusammenhang mit der Besteuerung von privaten Rentenversicherungen wird immer wieder vom
„Ertragsanteil“ gesprochen. Damit ist genau der Teil der Rentenbezüge gemeint, der
einkommensteuerpflichtig ist. Es handelt sich um einen gesetzlich festgeschriebenen
Prozentsatz für lebenslange Renten, dessen Höhe sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers
zu Beginn der Rentenzahlung richtet. Dieser Prozentsatz bleibt dann zeitlebens unverändert.
Grundsätzlich gilt: Je jünger der Steuerpflichtige zum Rentenbeginn ist, desto höher ist der
zu versteuernde Ertragsanteil.
Insgesamt ist die Besteuerung von Renten vergleichsweise niedrig, so dass aufgrund der
geltenden Steuerfreibeträge viele Renten einkommensteuerfrei bleiben. Erklärung: Zwar gelten
lebenslange Renten aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung als Einkünfte im Sinne
des Einkommensteuerrechts und sind somit steuerpflichtig, doch werden sie nicht mit ihrem
vollen Wert, sondern nur mit dem oben erwähnten Ertragsanteil besteuert. Speziell die Beiträge
für die private Rentenversicherung wurden während der aktiven Berufstätigkeit aus dem Einkommen
finanziert, das ja bereits voll besteuert wurde. Daher ist bei Auszahlung dieser privaten Rente
eben nur der Ertragsanteil zu versteuern, d.h. es werden die Zinsen erfasst, die die
Versicherungsunternehmen mit dem Rentenkapital erwirtschaften.
Bei einem Angebot, beispielsweise für eine kapitalbildende Lebensversicherung, werden neben den
garantierten Leistungen auch nicht garantierte Überschussbeteiligungen dargestellt. Es stellen
sich daher folgende Fragen: Woher kommen die Überschüsse? Und: Wie sicher sind die
prognostizierten Gewinne?
Ursache für diese Gewinne sind neben dem guten Wirtschaften der Versicherer auch die
Vorschriften der Gesetzgeber: Bei der Kalkulation der Beiträge und Leistungen muss der
Versicherer gewährleisten, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen zu jedem Zeitpunkt
erbracht werden können. So darf auf das eingezahlte Kapital zurzeit ein Zinssatz von
höchstens 2,25 % garantiert werden. Daneben berücksichtigen Versicherungen bei der Kalkulation
einer Lebensversicherung spezielle Sterbetafeln – das sind Statistiken über die
durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung. Ferner fließen Berechnungen zu den
Abschluss- und Verwaltungskosten in die Kalkulation ein.
Folglich wird immer dann ein Überschuss erwirtschaftet, wenn der erzielte Zins der
Kapitalanlagen höher ist als der garantierte, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung
der eigenen Kunden günstiger ist oder weniger Kosten anfallen. Versicherte profitieren also
vorrangig vom optimierten Wirtschaften der Versicherungen, denn die Gewinne müssen per Gesetz
zu 90 % an die Kunden weitergegeben werden. Die zur ERGO Holding gehörende
ERGO Leben leitet regelmäßig mehr – nämlich bis zu 97 % des Überschusses
– weiter. Dabei wird die Höhe der Gewinnanteile in der Regel jährlich festgelegt und auch die
Ausschüttung erfolgt jährlich. Einmal zugeteilte Gewinne sind dauerhaft dem Vertrag
gutgeschrieben.
Wenn also – wie es die Regel ist – bereits vor Abschluss einer Lebensversicherung
prognostizierte Gewinnanteile in das Angebot einbezogen werden, passiert dies zwar unter
Vorbehalt, aber es handelt sich um realistische Berechnungen.
Fragen zur eigenen Gesundheit erwarten jeden, der eine Lebensversicherung mit Todesfall- und/oder
Berufsunfähigkeitsschutz abschließen möchte. In Verbindung mit Informationen zur gewünschten
Versicherungshöhe, zu Alter, Geschlecht und Beruf des Antragstellers sind sie Teil der sogenannten
Risikoprüfung, die zum finanziellen Schutz aller Versicherten unabdingbar erforderlich ist.
Mit Hilfe der Risikoprüfung schätzt ein Versicherungsunternehmen die jeweilige Wahrscheinlichkeit
ein, mit der innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss ein Versicherungsfall eintreten
könnte. Bei jedem Antrag wird also geprüft, ob besondere Risiken bestehen, die gegebenenfalls
Zuschläge zu Beitragszahlungen notwendig machen. Davon betroffen sind beispielsweise Menschen,
die bestimmte Gefahren-Sportarten ausüben oder in bestimmten Berufen mit anstrengender körperlicher
Tätigkeit arbeiten.
So wird sichergestellt, dass die aufgrund statistischer Erhebungen ermittelten Beiträge auch nach
Jahrzehnten noch ausreichen, um beim Eintritt des Versicherungsfalles oder beim Ablauf des
Vertrages die zugesagten Leistungen zu erbringen. Die qualifizierte Risikoprüfung sorgt dafür,
dass das Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen erhalten bleibt. Ohne diese wäre der
Lebensversicherer unter Umständen nicht mehr in der Lage, die vereinbarten Versicherungsleistungen
zu erbringen.
Die Gesundheitsfragen sollten in der Regel nur den wenigsten Antragstellern Kopfzerbrechen
bereiten: Bei der ERGO Leben, einem Unternehmen der ERGO Holding,
beispielsweise werden 95 % aller Fälle ohne Zuschläge vereinbart, lediglich 1,5 % der Anfragen
werden abgelehnt.
Der Antragsteller sollte im eigenen Interesse alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche
Angaben können im Ernstfall später zum Verlust des Versicherungsschutzes füh-ren. Je detaillierter
die Gesundheitsfragen beantwortet und Hinweise auf Krankheiten und die behandelnden Ärzte angegeben
werden, desto schneller kann über den Antrag entschieden werden. Bei der ERGO Leben
wird durch ein elektronisches Anfrageverfahren in 80 % der Fälle schon während des
Beratungsgespräches ein positives Signal durch den Versicherungsvermittler gegeben.
Bei der „reinen“ Rentenversicherung müssen übrigens gar keine Gesundheitsfragen beantwortet werden,
da kein Todesfall- und/oder Berufsunfähigkeitsschutz abgedeckt wird – hier ist die Annahme für jeden
garantiert.