Rentenversicherung
Vorsorge ist auch ohne Trauschein möglich: mit der PartnerRente!
Fast alle langfristigen Partnerschaften sind stabile Lebensgemeinschaften, bei denen die
gemeinsame Lebensplanung eine ebenso große Rolle spielt wie in der althergebrachten Ehe.
Allerdings genießen diese Partnerschaften in der staatlichen Rentenversicherung immer noch
nicht die gleichen Rechte.
Bei der PartnerRente hingegen werden Paare - egal ob verheiratet oder nicht - gegenseitig und
gleichberechtigt im Rahmen einer privaten Vorsorge versichert, bei der eine gemeinsame,
lebenslange Altersrente der Partner vorgesehen ist und im Falle des Todes dem verbleibenden
Partner eine lebenslange Hinterbliebenenrente gewährt wird.
Wesentliche Merkmale:
- Finanzieller Schutz für den Partner im Todesfall durch die Hinterbliebenenrente
- Aufbau einer privaten Altersvorsorge für beide
- Gleichberechtigung der Partner durch gemeinsame Absicherung
- Kapitalwahlrecht
- Lebenslange Rentenzahlung