Rechtsschutz
D.A.S. All-risk Guthaben*
Die D.A.S. garantiert ein All-risk-Guthaben für Rechtsfälle bei mindestens
fünfjähriger Schadensfreiheit.
Ein Rechtsschutzvertrag gilt als schadensfrei, bis eine Deckungszusage oder Zahlung
erfolgt ist.
Bei einem Rechtsfall, der nach den
Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen
oder der gewählten
Vertragsart nicht gedeckt ist, beteiligt sich die D.A.S. an den entstandenen
Rechtskosten.
Beispiele:
- Sie haben sich für den genehmigungspflichtigen Anbau an Ihrem Einfamilienhaus
entschieden. Die Qualität der Bauausführung entspricht nicht Ihren Ansprüchen.
Sie wollen gegen die durch Sie beauftragte Baufirma mit Hilfe eines Anwaltes
vorgehen. Die D.A.S. übernimmt die anteiligen Rechtskosten bis in Höhe Ihres
All-risk-Guthabens.
- Sie haben die Absicht eine neue Wohnung zu beziehen. Der Vermieter legt Ihnen
einen umfangreichen Mietvertrag vor, den Sie vor Unterzeichnung von einem
Rechtsanwalt überprüfen lassen wollen. Für diesen Fall beteiligt sich die D.A.S.
in Höhe Ihres All-risk-Guthaben an den Rechtsanwaltskosten.
| Ihre Schadensfreiheit |
Ihr All-risk-Guthaben |
| Fünf Jahre |
Ein Jahresbeitrag (max. 2.000 EUR) |
* Gültig für alle Verträge ab ARB 94
Ab Inanspruchnahme des Guthabens beginnt ein neuer schadenfreier Zeitraum.
Mit jeder Inanspruchnahme erlischt das Guthaben in vollem Umfang: eine
Barauszahlung oder Beitragsverrechnung ist nicht möglich.