Die D.A.S. Rechtsauskunft
Die Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen - wann immer und so oft Sie Rat brauchen
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- ggf. mitversichert: Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, volljährige
unverheiratete Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmalig
eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur
die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Versicherte Leistungsarten
- Versicherungsschutz besteht im privaten und im nichtselbstständigen beruflichen
Bereich
- Telefonische Erstberatung kann innerhalb dieses versicherten Bereiches in allen
rechtlichen Angelegenheiten des deutschen Zivil-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder
Verwaltungsrechtes in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossene
Rechtsangelegenheiten gibt es nicht.
- Der Rechtsrat muss in jedem Fall durch eine in Deutschland ansässige anwaltliche
Telefonhotline erfolgen. Lässt sich die versicherte Person vorsorglich beraten (keine
Änderung der Rechtslage), werden ausschließlich die Kosten einer durch den
Versicherer vermittelten anwaltlichen Telefonhotline übernommen.
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Wartezeit