Die D.A.S. Rechtsauskunft

Die Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen - wann immer und so oft Sie Rat brauchen



Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer
  • ggf. mitversichert: Ehe-/Lebenspartner, minderjährige Kinder, volljährige unverheiratete Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.

Versicherte Leistungsarten

  • Versicherungsschutz besteht im privaten und im nichtselbstständigen beruflichen Bereich
  • Telefonische Erstberatung kann innerhalb dieses versicherten Bereiches in allen rechtlichen Angelegenheiten des deutschen Zivil-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrechtes in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten gibt es nicht.
  • Der Rechtsrat muss in jedem Fall durch eine in Deutschland ansässige anwaltliche Telefonhotline erfolgen. Lässt sich die versicherte Person vorsorglich beraten (keine Änderung der Rechtslage), werden ausschließlich die Kosten einer durch den Versicherer vermittelten anwaltlichen Telefonhotline übernommen.
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Wartezeit


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