Rechtsschutzversicherung

Selbstbeteiligungs-Verzicht*

Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das ist gut, denn somit ist Ihr Beitrag auf Dauer günstiger. Nun wären Sie im Falle eines Schadens verpflichtet, Ihre Selbstbeteiligung zu tragen. Wenn Ihr "Fall" sich aber auf das erste Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt beschränkt, entfällt die Selbstbeteiligung. Das heißt, die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die D.A.S. komplett für Sie.




* Gültig ab ARB 2005

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