Rechtsschutz für Singles

Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Die Alternative ohne Verkehrsbereich. Sie profitieren als Single von einem günstigeren Beitrag als bei einer Familienversicherung und genießen alle Vorteile einer umfassenden Rechtsschutzversicherung.

Wichtig: Als alleinerziehender Single sind Ihre Kinder selbstverständlich mitversichert.
Und: Ändert sich Ihre Lebenssituation, so können Sie Ihren neuen Partner sechs Monate lang rückwirkend und ohne Wartezeiten in Ihren Versicherungsschutz einbeziehen.

Versicherte Person

  • Singles sind versicherbar, wenn sie alleinstehend sind und nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem mit Erstwohnsitz bei ihnen gemeldeten, ehe- oder nichtehelichen Lebenspartner wohnen.

Versicherte Leistungsarten
Privatbereich/Berufsbereich
für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeits-Rechtsschutz (auch als Arbeitgeber von Hauspersonal, bei Beamten für dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche)
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • erweiterte Telefonberatung
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Mediations-Rechtsschutz

Der Immobilien-Rechtsschutz ist zusätzlich versicherbar.

Informieren Sie sich hier über das Produkt.



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