Rechtsschutzversicherung für Autofahrer
Fahrer-Rechtsschutz - Das Angebot für Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug
Versicherter Personenkreis
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Versichert ist der Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge.
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Als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz (nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- erweiterte Telefonberatung
- Mediations-Rechtsschutz
aus der Vorsorgeversicherung zusätzlich:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (auch für Ansprüche wegen Beschädigung des eigenen Fahrzeuges)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger
und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)