Rechtsschutzversicherung für Autofahrer

Fahrer-Rechtsschutz - Das Angebot für Verkehrsteilnehmer ohne eigenes Fahrzeug

Versicherter Personenkreis

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge.
  • Als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.
Versicherte Leistungsarten
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • erweiterte Telefonberatung
  • Mediations-Rechtsschutz
aus der Vorsorgeversicherung zusätzlich:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (auch für Ansprüche wegen Beschädigung des eigenen Fahrzeuges)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)

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