Rechtsschutzversicherung für Autofahrer

Verkehrs-Rechtsschutz 1+ - Die preisgünstige Lösung für die Privatfahrzeuge der Familie

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Als Erwerber und Mieter (zum vorübergehenden Gebrauch) von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
  • Als Fahrer von Fahrzeugen, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.
  • Mitversichert sind der Ehepartner/mitversicherter Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder in Ausbildung sind als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sowie Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern mitversichert.
  • Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Versicherte Leistungsarten
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • erweiterte Telefonberatung
  • Mediations-Rechtsschutz

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