Rechtsschutzversicherung für Autofahrer
Verkehrs-Rechtsschutz 1+ - Die preisgünstige Lösung für die Privatfahrzeuge der Familie
Versicherter Personenkreis
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Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder
Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
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Als Erwerber und Mieter (zum vorübergehenden Gebrauch) von
Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
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Als Fahrer von Fahrzeugen, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.
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Mitversichert sind der Ehepartner/mitversicherter Lebenspartner
und die minderjährigen Kinder.
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Volljährige, unverheiratete Kinder in Ausbildung sind als
Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
sowie Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern mitversichert.
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Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen
Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge,
Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- erweiterte Telefonberatung
- Mediations-Rechtsschutz