Rechtsschutz für freiberuflich tätige Ärzte

Freiberuflich tätige Ärzte können folgende Rechtsschutz-Bausteinen kombinieren und sich ihren Rechtsschutz individuell zusammenstellen

Privat-Rechtsschutz für Selbständige
Berufs-Rechtsschutz für die

  • Einzelpraxis
  • Gemeinschaftspraxis
    Gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung besteht ein gemeinsamer Abrechnungsträger
  • Praxisgemeinschaft
    Gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung ist jeder Arzt rechtlich selbständig und rechnet im eigenen Namen für sich ab

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz

  • für alle auf den Antragsteller zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • mit einer Vertragsdauer von einem Jahr und einer Versicherungssumme bis zu 500.000 EUR je Rechtsschutzfall, maximal 1 Mio. EUR je Kalenderjahr
  • mit erweitertem Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich, z.B. bei strafrechtlichem Vorwurf, bei Strafverfahren wegen Behandlungsfehlern

Vertrags-Rechtsschutz für Firmen und Selbständige

  • mit einer Versicherungsdauer von 1 Jahr für das gerichtliche Verfahren
  • ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes

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