Rechtsschutz für freiberuflich tätige Ärzte
Freiberuflich tätige Ärzte können folgende Rechtsschutz-Bausteinen kombinieren und
sich ihren Rechtsschutz individuell zusammenstellen
Privat-Rechtsschutz für Selbständige
Berufs-Rechtsschutz für die
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Einzelpraxis
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Gemeinschaftspraxis
Gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung besteht ein gemeinsamer
Abrechnungsträger
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Praxisgemeinschaft
Gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung ist jeder Arzt rechtlich
selbständig und rechnet im eigenen Namen für sich ab
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
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für alle auf den Antragsteller zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
Spezial-Straf-Rechtsschutz
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mit einer Vertragsdauer von einem Jahr und einer Versicherungssumme bis zu 500.000 EUR je
Rechtsschutzfall, maximal 1 Mio. EUR je Kalenderjahr
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mit erweitertem Versicherungsschutz für den beruflichen Bereich, z.B. bei
strafrechtlichem Vorwurf, bei Strafverfahren wegen Behandlungsfehlern
Vertrags-Rechtsschutz für Firmen und Selbständige
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mit einer Versicherungsdauer von 1 Jahr für das gerichtliche Verfahren
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ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
aus Versicherungsverträgen und aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes