Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe

Der umfassende Versicherungsschutz im Firmen- und Verkehrsbereich für

  • Kfz-Handwerks- und Reparaturbetriebe
  • Fahrschulen
  • Tankstellen ohne Garagenbetrieb
  • Landmaschinen-Einzelhandel und –Reparatur
  • Einzelhandel mit Motorfahrzeugen zu Lande, Anhängern und Wohnwagen
  • Karosseriebau

Wer ist versichert?

  • Der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge zu Lande
  • als Mieter solcher Fahrzeuge
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge im beruflichen und privaten Bereich.
  • Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Ein Fahrlehrer hat auch dann Rechtsschutz, wenn er ein schülereigenes Fahrzeug benutzt.

Der Rechtsschutz besteht aus

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