Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe
Der umfassende Versicherungsschutz im Firmen- und Verkehrsbereich für
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Kfz-Handwerks- und Reparaturbetriebe
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Fahrschulen
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Tankstellen ohne Garagenbetrieb
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Landmaschinen-Einzelhandel und –Reparatur
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Einzelhandel mit Motorfahrzeugen zu Lande, Anhängern und Wohnwagen
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Karosseriebau
Wer ist versichert?
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Der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen
Fahrzeuge zu Lande
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als Mieter solcher Fahrzeuge
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als Fahrer fremder Fahrzeuge im beruflichen und privaten Bereich.
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Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Ein Fahrlehrer hat auch
dann Rechtsschutz, wenn er ein schülereigenes Fahrzeug benutzt.
Der Rechtsschutz besteht aus