Kommen Unternehmen in die negativen Schlagzeilen, treffen die Vorwürfe meist die Führungsriege – gleichgültig, ob für den Verbraucher gefährliche Produkte auf den Markt gebracht, gegen Umweltschutzbestimmungen verstoßen oder Finanzskandale verursacht wurden. Ein Unternehmensleiter, Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat trägt persönlich die strafrechtliche Verantwortung. Er haftet im Schadensfall persönlich mit seinem Privatvermögen; die eigene berufliche Position kann in Gefahr geraten.
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