Versicherungsschutz besteht für die versicherte Kanzlei bzw. den Inhaber dieser Kanzlei.
Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten
Personen bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den
Versicherungsnehmer begehen oder begangen haben sollen.
Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers
ausgeschiedenen Personen für Rechtsschutzfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für
den Versicherungsnehmer ergeben, soweit der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzgewährung
zustimmt.
Folgende Baustein-Kombinationen sind versicherbar:
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
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