Rechtsschutz für Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Kanzlei bzw. den Inhaber dieser Kanzlei. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer begehen oder begangen haben sollen.

Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen Personen für Rechtsschutzfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ergeben, soweit der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzgewährung zustimmt.

Folgende Baustein-Kombinationen sind versicherbar:

Variante 1


Variante 2


Variante 3


Variante 4

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