Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
Die Solo-Absicherung rund um den Beruf
Versicherungsumfang – Wer und was ist versichert?
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Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Inhaber eines
Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger.
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Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen (außer
Arbeits-Rechtsschutz).
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Beitragsfrei mitversichert sind alle nicht zulassungspflichtigen
Sonderfahrzeuge und alle nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen.
Hierzu gehören auch Gabelstapler, die zulässigerweise ohne amtliches
Kennzeichen betrieben werden.
Die Leistungen umfassen
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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
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Sozialgerichts-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. Erwerbs-,
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfall
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Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen für den
Versicherungsnehmer nur als Arbeitgeber
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Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit berufsständischen
Versorgungswerken, z.B. wegen Berufsunfähigkeit, Altersrente
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Umsatz- oder Gewerbesteuer
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Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine
Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben
Auf Wunsch kann der
Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt werden
Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
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als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen