Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige

Die Solo-Absicherung rund um den Beruf

Versicherungsumfang – Wer und was ist versichert?

  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger.
  • Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen (außer Arbeits-Rechtsschutz).
  • Beitragsfrei mitversichert sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und alle nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen. Hierzu gehören auch Gabelstapler, die zulässigerweise ohne amtliches Kennzeichen betrieben werden.

Die Leistungen umfassen

  • Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. Erwerbs-, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfall
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen für den Versicherungsnehmer nur als Arbeitgeber
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit berufsständischen Versorgungswerken, z.B. wegen Berufsunfähigkeit, Altersrente
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Umsatz- oder Gewerbesteuer
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben

Auf Wunsch kann der Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt werden

Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen

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