Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
Die Einzel-Lösung für den Privatbereich
Versicherungsumfang – Wer und was ist versichert?
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Versichert ist der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner/mitversicherter
Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.
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Versicherungsschutz besteht auch im beruflichen Bereich, für die Ausübung
einer nichtselbständigen Tätigkeit.
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Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig
eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Die Leistungen umfassen
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Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener
Schadenersatzansprüche, z.B. bei Reparaturkosten
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Sozialgerichts-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten
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Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen (auch als
Arbeitgeber von Hauspersonal, bei Beamten für dienst- und
versorgungsrechtliche Ansprüche) bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen,
z.B. Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens. Weltweiter Rechtsschutz
besteht, wenn Verträge über das Internet geschlossen werden; außerhalb
Europas bis zu 30.000 EUR
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Einkommenssteuer
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Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine
Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Auch
beim Vorwurf folgendender Vorsatzstraftaten besteht rückwirkend Rechtsschutz,
wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird: Hausfriedensbruch,
Beleidigung, Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung.
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Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste
Beratungsgespräch bei Fragen nach einer Erbschaft, zu Unterhalt und Sorgerecht
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
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im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen
Tätigkeit, unabhängig von der Umsatzhöhe
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als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen
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aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke,
Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben