Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Die Einzel-Lösung für den Privatbereich

Versicherungsumfang – Wer und was ist versichert?

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner/mitversicherter Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.
  • Versicherungsschutz besteht auch im beruflichen Bereich, für die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr mitversichert, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Die Leistungen umfassen

  • Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, z.B. bei Reparaturkosten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen (auch als Arbeitgeber von Hauspersonal, bei Beamten für dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche) bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z.B. Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens. Weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn Verträge über das Internet geschlossen werden; außerhalb Europas bis zu 30.000 EUR
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Einkommenssteuer
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben. Auch beim Vorwurf folgendender Vorsatzstraftaten besteht rückwirkend Rechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste Beratungsgespräch bei Fragen nach einer Erbschaft, zu Unterhalt und Sorgerecht

Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit, unabhängig von der Umsatzhöhe
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen
  • aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben

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