Auch wer kein eigenes Fahrzeug besitzt, nimmt am Straßenverkehr teil: Als
Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrer eines fremden Fahrzeuges. Der
Fahrer-Rechtsschutz ist demnach für Teilnehmer am Straßenverkehr, die kein eigenes
Fahrzeug besitzen, unerlässlich.
Unternehmen können den Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer in Ausübung
ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen vereinbaren.
Versichert sind
Die Leistungen umfassen
Vorsorge-Versicherung
Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn alle beschäftigten
Kraftfahrer/Betriebsangehörige versichert werden.
Neu eingestellte Kraftfahrer/Betriebsangehörige sind ab dem Tag ihrer Einstellung
mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer
bedarf.
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