Fahrer-Rechtsschutz für Selbstständige

Das Angebot für Unternehmen mit Kraftfahrern

Auch wer kein eigenes Fahrzeug besitzt, nimmt am Straßenverkehr teil: Als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrer eines fremden Fahrzeuges. Der Fahrer-Rechtsschutz ist demnach für Teilnehmer am Straßenverkehr, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, unerlässlich.

Unternehmen können den Versicherungsschutz für alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen vereinbaren.

Versichert sind

  • Alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen oder die Behörde
  • als Fahrer von Firmenfahrzeugen, von Fahrzeugen, die ihnen weder gehören noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind
  • als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast.

Die Leistungen umfassen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, jedoch nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzen Fahrzeuges und evtl. weiterer Insassen
  • Straf-Rechtsschutz für Fahrer von Fahrzeugen
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis

Vorsorge-Versicherung

Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn alle beschäftigten Kraftfahrer/Betriebsangehörige versichert werden. Neu eingestellte Kraftfahrer/Betriebsangehörige sind ab dem Tag ihrer Einstellung mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf.

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