Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Die Rundum-Absicherung für Mobile

Wer ist versichert?

  • Der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen Fahrzeuge und Anhänger zu Lande
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge
  • als Mieter eines Mietwagens sowie Anhängers
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.

Diese Leistungen sind enthalten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Unfall
  • Straf-Rechtsschutz für Eigentümer und Fahrer von Fahrzeugen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bei Streitigkeiten aus Verträgen rund ums Fahrzeug, z.B. Kauf, Finanzierung, Reparatur
  • Weltweiter Internet-Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet geschlossen werden; außerhalb Europas bis zu 30.000 EUR
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Kfz-Steuer
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn gewünscht, kann der Versicherungsschutz auch für ein oder mehrere Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft ausgeweitet werden. Interessant ist diese Variante, wenn Sie ein Motorboot oder Sportflugzeug oder nur eines von mehreren Kfz versichern möchten. Diese müssen dann nicht auf den Versicherten zugelassen sein. Dann sind Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, berechtigte Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges versichert.

Mit folgenden Leistungen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer)
  • Weltweiter Internet-Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet geschlossen werden
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Kfz-Steuer
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz für Eigentümer und Fahrer von Fahrzeugen

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