Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
Die Rundum-Absicherung für Mobile
Wer ist versichert?
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Der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn
zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen
versehen Fahrzeuge und Anhänger zu Lande
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als Erwerber solcher Fahrzeuge
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als Mieter eines Mietwagens sowie Anhängers
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als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Diese Leistungen sind enthalten
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Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener
Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Unfall
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Straf-Rechtsschutz für Eigentümer und Fahrer von Fahrzeugen
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bei Streitigkeiten aus Verträgen
rund ums Fahrzeug, z.B. Kauf, Finanzierung, Reparatur
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Weltweiter Internet-Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet
geschlossen werden; außerhalb Europas bis zu 30.000 EUR
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Kfz-Steuer
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche
Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem
Entzug der Fahrerlaubnis
Wenn gewünscht, kann der Versicherungsschutz auch für ein oder mehrere
Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft ausgeweitet werden. Interessant ist diese Variante,
wenn Sie ein Motorboot oder Sportflugzeug oder nur eines von mehreren Kfz versichern
möchten. Diese müssen dann nicht auf den Versicherten zugelassen sein. Dann sind
Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, berechtigte Fahrer und Insassen des im
Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges versichert.
Mit folgenden Leistungen
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Schadenersatz-Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche
wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge,
Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer)
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Weltweiter Internet-Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet geschlossen werden
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bei Auseinandersetzungen um Kfz-Steuer
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für verkehrsrechtliche
Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z.B. nach dem
Entzug der Fahrerlaubnis
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Straf-Rechtsschutz für Eigentümer und Fahrer von Fahrzeugen