Die Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse ist Bestandteil einer zeitgemäßen Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, auf Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu verzichten.
Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass die Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt finanziert werden kann. Der Umwandlungsbetrag ist steuerfrei und in Höhe von max. 2.520 EUR (im Jahr 2006) sozialversicherungsfrei bis einschließlich 2008. Es wird also auch keine pauschale Lohnsteuer fällig. Durch die sog. nachgelagerte Besteuerung wird die steuerliche Belastung von der aktiven Arbeitsphase in das Rentenalter verlagert. Die Leistungen sind dann nur mit dem in der Regel niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase zu versteuern.
Und so leicht geht's: Ihr Unternehmen wird Mitglied in der Unterstützungskasse der Victoria, der ERGO Pension-Plan Unterstützungskasse e.V.
Hier können Sie darüber hinaus Versorgungen mit einem hohen Beitragsvolumen pro Einzelperson und sogar die Versorgung einzelner Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) platzieren. Zwar müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen auch weiterhin eingehalten werden, allerdings nicht mehr auf das einzelne Unternehmen bezogen, sondern auf die gesamte Unterstützungskasse. Alle Verwaltungsdienstleistungen werden von der Unterstützungskasse übernommen. Dies garantiert Ihrem Unternehmen durch die Erfahrung vieler Jahre die fachgerechte und effektive Betreuung Ihres Altersvorsorgemodells.
Vorteile für Arbeitgeber:
| Effektive Sozialabgabenersparnis im Vergleich | ||
| ohne | mit | |
| Entgeltumwandlung | ||
| Bruttojahresgehälter | 450.000 EUR | 450.000 EUR |
| Entgeltumwandlung | - | 37.800 EUR |
| Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge | 450.000 EUR | 412.200 EUR |
| Sozialabgaben* (Arbeitgeberanteil) | 92.474 EUR | 84.707 EUR |
| Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 | - | 7.768 EUR |
Die klassische Rentenversicherung bietet ein Höchstmaß an Sicherheit. Es wird eine lebenslange Altersrente ausgezahlt. Die Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Hinterbliebenenrente sowie der Einschluss einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt auf konventionelle Weise im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft.
Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet besondere Renditechancen bei größtmöglicher Sicherheit. Zum Ablauftermin wird ein Kapital ausgezahlt. Natürlich ist die Verrentung optional möglich. Die Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Risikozusatzversicherung ist obligatorisch; der Einschluss einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt in dem Garantiefonds PensionProtect der Activest Investmentgesellschaft mbH.
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbaren Sie ein einmaliges Todes- und Erlebensfallkapital. Das Todesfallkapital kann zugunsten des Erlebensfallkapitals verringert werden. Es kann eine Abrufphase von max. 5 Jahren vereinbart werden. Der Einschluss einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt auf konventionelle Weise im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft.
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