Betriebliche Altersversorgung

Mit der Entgeltumwandlung über Unterstützungskasse Geld sparen.

Ihr Unternehmen kann mit einer Unterstützungskasse eine maßgeschneiderte Versorgung der Mitarbeiter verwirklichen. Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und die für die Mitarbeiter ihrer Mitglieder Leistungen (für Alter, Tod und ggf. Berufsunfähigkeit) erbringt. Die Unterstützungskasse selbst deckt Ihr Risiko dazu über eine Lebensversicherung bei der ERGO ab.

Die Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse ist Bestandteil einer zeitgemäßen Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, auf Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu verzichten.

Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass die Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt finanziert werden kann. Der Umwandlungsbetrag ist steuerfrei und in Höhe von max. 2.520 EUR (im Jahr 2006) sozialversicherungsfrei bis einschließlich 2008. Es wird also auch keine pauschale Lohnsteuer fällig. Durch die sog. nachgelagerte Besteuerung wird die steuerliche Belastung von der aktiven Arbeitsphase in das Rentenalter verlagert. Die Leistungen sind dann nur mit dem in der Regel niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase zu versteuern.

Und so leicht geht's: Ihr Unternehmen wird Mitglied in der Unterstützungskasse der Victoria, der ERGO Pension-Plan Unterstützungskasse e.V.

Hier können Sie darüber hinaus Versorgungen mit einem hohen Beitragsvolumen pro Einzelperson und sogar die Versorgung einzelner Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) platzieren. Zwar müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen auch weiterhin eingehalten werden, allerdings nicht mehr auf das einzelne Unternehmen bezogen, sondern auf die gesamte Unterstützungskasse. Alle Verwaltungsdienstleistungen werden von der Unterstützungskasse übernommen. Dies garantiert Ihrem Unternehmen durch die Erfahrung vieler Jahre die fachgerechte und effektive Betreuung Ihres Altersvorsorgemodells.



Vorteile für Arbeitgeber:

  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung bis einschließlich 2008)
  • Keine Belastung der Bilanz
  • Möglichkeit hoher Entgeltumwandlungen
  • Auslagerung der Administration an die Unterstützungskasse
  • Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation
  • Versorgung für GGF's und gutverdienende Arbeitnehmer möglich

Ein Beispiel für den Sozialabgabenvorteil:
Ein Arbeitgeber beschäftigt 15 Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von jeweils 30.000 EUR. Im Jahr 2006 investiert jeder 2.520 EUR für die Entgeltumwandlung über eine Untersützungskasse. Das umgewandelte Entgelt von insgesamt 37.800 EUR jährlich ist bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei. Der ersparte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf der Basis des heute geltenden Rechts beträgt bis dahin jährlich 7.768 EUR.

Effektive Sozialabgabenersparnis im Vergleich
  ohne mit
  Entgeltumwandlung
Bruttojahresgehälter 450.000 EUR 450.000 EUR
Entgeltumwandlung - 37.800 EUR
Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge 450.000 EUR 412.200 EUR
Sozialabgaben* (Arbeitgeberanteil) 92.474 EUR 84.707 EUR
Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 - 7.768 EUR
*Rentenversicherung 9,7 %, Arbeitslosenversicherung 3,25 %, Pflegeversicherung 0,85 %, Krankenversicherung 6,7 %

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Entgeltumwandlungen bis einschließlich 2008. Die Darstellung hat lediglich beispielhaften Charakter.

Stand: 1.2006


Die Unterstützungskasse bietet Ihnen folgende Produkte an:

Klassische Rentenversicherung in der Unterstützungskasse

Die klassische Rentenversicherung bietet ein Höchstmaß an Sicherheit. Es wird eine lebenslange Altersrente ausgezahlt. Die Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Hinterbliebenenrente sowie der Einschluss einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt auf konventionelle Weise im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft.

Fondsgebundene Versicherung in der Unterstützungskasse

Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet besondere Renditechancen bei größtmöglicher Sicherheit. Zum Ablauftermin wird ein Kapital ausgezahlt. Natürlich ist die Verrentung optional möglich. Die Absicherung der Hinterbliebenen mit einer Risikozusatzversicherung ist obligatorisch; der Einschluss einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt in dem Garantiefonds PensionProtect der Activest Investmentgesellschaft mbH.

Kapitalbildende Lebensversicherung in der Unterstützungskasse

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbaren Sie ein einmaliges Todes- und Erlebensfallkapital. Das Todesfallkapital kann zugunsten des Erlebensfallkapitals verringert werden. Es kann eine Abrufphase von max. 5 Jahren vereinbart werden. Der Einschluss einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich. Die Kapitalanlage erfolgt auf konventionelle Weise im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft.

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