Betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung über Gehaltsverwendungs-Direktversicherung
Rentenversicherung für die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
Bei dieser Form der Altersvorsorge erbringt der Arbeitnehmer die Beiträge zur
Gehaltsverwendungs-Direktversicherung aus Teilen seines Gehalts und investiert
sie in eine Rentenversicherung. Der Gesetzgeber unterstützt den Aufbau dieser
eigenverantwortlich finanzierten Altersversorgung durch Steuerfreistellung von
Beiträgen.
Die Vorteile für Arbeitgeber:
- Anspruch auf Entgeltumwandlung kann umgesetzt werden
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Mitgabe der Versicherung ist möglich (Portabilität)
- Für jedes Unternehmen und jeden Mitarbeiter geeignet
- Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer - ohne Kostenaufwand und Versorgungsrisiko
- In der Regel kein Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
- Durch Sozialabgabenersparnis geringere Lohnnebenkosten: bis einschließlich
2008 sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Keine Steuern auf den Gehaltsteil, den der Arbeitgeber in die
Direktversicherung abführt. Beiträge sind bis zu einer Höhe von 4%
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2006: 2.520 EUR)
und einem Festbetrag von 1.800 EUR lohnsteuerfrei (gilt nur für Neuzusagen ab 2005 und nur dann,
wenn nicht bereits die Förderung nach §40b EStG in Anspruch genommen wird)
- Beiträge sind bis einschließlich 2008 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
sozialversicherungsfrei
- Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz können mitversichert werden
- Hartz-IV-sicher: Die aus einer betrieblichen Alterversorgung finanzierten Leistungen werden nach
gegenwärtiger Rechtslage im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung beim Arbeitslosengeld II
nicht berücksichtigt
- Höhere Rendite bei Zustandekommen eines Gruppenvertrages (ab 10 versicherte Personen)
- Bei Wechsel des Arbeitgebers Übertragung möglich
Ein Beispiel für den Sozialabgabenvorteil:
Ein Arbeitgeber beschäftigt 15 Arbeitnehmer mit einem
jährlichen Bruttogehalt von jeweils 30.000 €. Im Jahr 2006 investiert jeder
2.520 € für die Entgeltumwandlung
über eine Gehaltsverwendungs-Direktversicherung. Somit wird
bei jedem nur ein Betrag von 27.480 € mit Sozialversicherungsbeiträgen
belastet. Der ersparte Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung auf der Basis des heute geltenden Rechts beträgt bis einschließlich
2008 jährlich 7,768 €.
| Effektive Sozialabgabenersparnis im Vergleich: |
| |
ohne mit Entgeltumwandlung |
| Bruttojahresgehälter |
450.000 € |
450.000 € |
| Entgeltumwandlung |
- |
37.800 € |
| Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge |
450.000 € |
412.000 € |
| Sozialabgaben* (nur Arbeitgeberanteil) |
92.475 € |
87.707 € |
| Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 |
- |
7.768 € |
*Rentenversicherung 19,5 %, Arbeitslosenversicherung 6,5 %, Pflegeversicherung 1,7 %, Krankenversicherung 14,3 %
Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Entgeltumwandlungen bis einschließlich 2008.
Die Darstellung hat lediglich beispielhaften Charakter.