Betriebliche Altersversorgung

Entgeltumwandlung über Gehaltsverwendungs-Direktversicherung

Rentenversicherung für die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG

Bei dieser Form der Altersvorsorge erbringt der Arbeitnehmer die Beiträge zur Gehaltsverwendungs-Direktversicherung aus Teilen seines Gehalts und investiert sie in eine Rentenversicherung. Der Gesetzgeber unterstützt den Aufbau dieser eigenverantwortlich finanzierten Altersversorgung durch Steuerfreistellung von Beiträgen.

Die Vorteile für Arbeitgeber:
  • Anspruch auf Entgeltumwandlung kann umgesetzt werden
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Mitgabe der Versicherung ist möglich (Portabilität)
  • Für jedes Unternehmen und jeden Mitarbeiter geeignet
  • Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer - ohne Kostenaufwand und Versorgungsrisiko
  • In der Regel kein Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
  • Durch Sozialabgabenersparnis geringere Lohnnebenkosten: bis einschließlich 2008 sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
  • Keine Steuern auf den Gehaltsteil, den der Arbeitgeber in die Direktversicherung abführt. Beiträge sind bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2006: 2.520 EUR) und einem Festbetrag von 1.800 EUR lohnsteuerfrei (gilt nur für Neuzusagen ab 2005 und nur dann, wenn nicht bereits die Förderung nach §40b EStG in Anspruch genommen wird)
  • Beiträge sind bis einschließlich 2008 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei
  • Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz können mitversichert werden
  • Hartz-IV-sicher: Die aus einer betrieblichen Alterversorgung finanzierten Leistungen werden nach gegenwärtiger Rechtslage im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt
  • Höhere Rendite bei Zustandekommen eines Gruppenvertrages (ab 10 versicherte Personen)
  • Bei Wechsel des Arbeitgebers Übertragung möglich
Ein Beispiel für den Sozialabgabenvorteil:
Ein Arbeitgeber beschäftigt 15 Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von jeweils 30.000 €. Im Jahr 2006 investiert jeder 2.520 € für die Entgeltumwandlung über eine Gehaltsverwendungs-Direktversicherung. Somit wird bei jedem nur ein Betrag von 27.480 € mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Der ersparte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf der Basis des heute geltenden Rechts beträgt bis einschließlich 2008 jährlich 7,768 €.

Effektive Sozialabgabenersparnis im Vergleich:
  ohnemit
Entgeltumwandlung
Bruttojahresgehälter 450.000 € 450.000 €
Entgeltumwandlung - 37.800 €
Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge 450.000 € 412.000 €
Sozialabgaben* (nur Arbeitgeberanteil) 92.475 € 87.707 €
Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 - 7.768 €
*Rentenversicherung 19,5 %, Arbeitslosenversicherung 6,5 %, Pflegeversicherung 1,7 %, Krankenversicherung 14,3 %

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Entgeltumwandlungen bis einschließlich 2008.
Die Darstellung hat lediglich beispielhaften Charakter.



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