Pensionskasse
Was leistet die ERGO comfortRente Garant?
- Lebenslange garantierte Altersrente
- Überschussbeteiligung, die die garantierte Rente erhöht
- Günstige Kollektivkonditionen
- Kapitalwahlrecht: einmalige Kapitalabfindung statt Altersrente
- Möglichkeit des vorzeitigen Abrufs der Altersrente bei Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Bei Ausscheiden aus dem Betrieb
- ist die private Fortsetzung oder
- Beitragsfreistellung oder
- die Fortführung des Vertrages als betriebliche Versorgung beim neuen Arbeitgeber möglich
- Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2012: 2.688 EUR) und einem Festbetrag von 1.800 EUR (gilt nur für Neuzusagen ab 2005 und nur dann, wenn nicht bereits die Förderung nach § 40b EStG in der bis 31.12.2004 gültigen Fassung in Anspruch genommen wird)
- Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei
- Die Leistungen aus der Pensionskasse werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG grundsätzlich in voller Höhe der Besteuerung unterworfen. Des Weiteren sind sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die durch eine betriebliche Altersversorgung finanzierten Anwartschaften werden bis zum Rentenbeginn nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
Gruppenversicherungsvertragliche Besonderheiten
Sofern der Gruppenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber mit der ERGO Pensionskasse
abgeschlossen hat, dies vorsieht, bietet die ERGO comfortRente
Garant außerdem:
- Automatische Anpassung zur Erhöhung der Rentenversicherung unter Berücksichtigung der steuerlichen Förderung
- Wahlweise Einschluss der Beitragsrückgewähr bei Tod vor Altersrentenbeginn in Form einer Rente an versorgungsberechtigte Hinterbliebene oder Einschluss einer Hinterbliebenenrente
- Garantierte Mindestleistungsdauer der Rente im Todesfall nach Rentenbeginn an versorgungsberechtigte Hinterbliebene möglich
- Möglichkeit des Einschlusses einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung