Betriebliche Altersversorgung
Versorgungszusage mit Rückdeckungsversicherung
Setzen Sie auf die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung: eine
Versorgungszusage.
Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass Teile des Gehalts im Wege
der Entgeltumwandlung von Barlohn in Versorgungslohn umgewandelt werden.
Für die Versorgungszusage müssen Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten
Versorgungszusage.
Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung übertragen Sie das
Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf eine Versicherungsgesellschaft, wie
die ERGO Lebensversicherung. Als weiteres Sicherungsmittel zahlen Sie Beiträge an
den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Vorteile für Arbeitgeber:
- Bildung von Pensionsrückstellungen stellt steuermindernden Aufwand dar
- Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung bis einschließlich 2008)
- Liquiditätsvorteile durch Mittelverbleib im Unternehmen
- Pensionsauszahlung ist Betriebsausgabe
- Zielgruppengerichtete Gestaltung der Zusage möglich
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Finanzierungsalternativen (Versicherung, Fonds, unternehmensinterne Finanzierung)
- Unbeschränkte Leistungshöhe
- Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation
Aber das ist nicht alles! Das Beste an unseren Versorgungszusagen sind deren
vielfältige Formen und die Möglichkeit, diese individuell an Ihre
Bedürfnisse anzupassen.
Ein Beispiel für den Sozialabgabenvorteil:
Ein Arbeitgeber beschäftigt 15 Arbeitnehmer mit einer
jährlichen Bruttogehalt von jeweils 30.000 EUR. Im Jahr 2006 investiert jeder
2.520 EUR für die Entgeltumwandlung über eine Versorgungszusage. Somit wird
bei jedem nur ein Betrag von 27.480 EUR mit Sozialversicherungsbeiträgen
belastet. Der ersparte Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung auf der Basis des heute geltenden Rechts beträgt bei den 15 Mitarbeitern dieses Beispiells bis dahin
jährlich 7.768 EUR.
| Ein Beispiel für den Steuer- und Sozialabgabenvorteil: |
| |
ohne |
mit |
| |
Entgeltumwandlung |
| Bruttojahresgehälter |
450.000 EUR |
450.000 EUR |
| Entgeltumwandlung |
- |
37.800 EUR |
| Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge |
450.000 EUR |
412.200 EUR |
| Sozialabgaben* (Arbeitgeberanteil) |
92.474 EUR |
84.707 EUR |
| Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 |
- |
7.768 EUR |
*Rentenversicherung 9,75 %, Arbeitslosenversicherung 3,25 %, Pflegeversicherung 0,85 %, Krankenversicherung 6,7 %
Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Entgeltumwandlungen bis einschließlich 2008. Die Darstellung
hat lediglich beispielhaften Charakter.
Stand 1.2006