Betriebliche Altersversorgung

Versorgungszusage mit Rückdeckungsversicherung

Setzen Sie auf die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung: eine Versorgungszusage. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass Teile des Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung von Barlohn in Versorgungslohn umgewandelt werden.
Für die Versorgungszusage müssen Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage.
Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung übertragen Sie das Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf eine Versicherungsgesellschaft, wie die ERGO Lebensversicherung. Als weiteres Sicherungsmittel zahlen Sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

Vorteile für Arbeitgeber:
  • Bildung von Pensionsrückstellungen stellt steuermindernden Aufwand dar
  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung bis einschließlich 2008)
  • Liquiditätsvorteile durch Mittelverbleib im Unternehmen
  • Pensionsauszahlung ist Betriebsausgabe
  • Zielgruppengerichtete Gestaltung der Zusage möglich
  • Gestaltungsmöglichkeiten durch Finanzierungsalternativen (Versicherung, Fonds, unternehmensinterne Finanzierung)
  • Unbeschränkte Leistungshöhe
  • Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation
Aber das ist nicht alles! Das Beste an unseren Versorgungszusagen sind deren vielfältige Formen und die Möglichkeit, diese individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Ein Beispiel für den Sozialabgabenvorteil:
Ein Arbeitgeber beschäftigt 15 Arbeitnehmer mit einer jährlichen Bruttogehalt von jeweils 30.000 EUR. Im Jahr 2006 investiert jeder 2.520 EUR für die Entgeltumwandlung über eine Versorgungszusage. Somit wird bei jedem nur ein Betrag von 27.480 EUR mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Der ersparte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf der Basis des heute geltenden Rechts beträgt bei den 15 Mitarbeitern dieses Beispiells bis dahin jährlich 7.768 EUR.

Ein Beispiel für den Steuer- und Sozialabgabenvorteil:
  ohne mit
  Entgeltumwandlung
Bruttojahresgehälter 450.000 EUR 450.000 EUR
Entgeltumwandlung - 37.800 EUR
Bruttogehälter abzüglich Umwandlungsbeträge 450.000 EUR 412.200 EUR
Sozialabgaben* (Arbeitgeberanteil) 92.474 EUR 84.707 EUR
Sozialabgabenersparnis jährlich bis 2008 - 7.768 EUR

*Rentenversicherung 9,75 %, Arbeitslosenversicherung 3,25 %, Pflegeversicherung 0,85 %, Krankenversicherung 6,7 %

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt für Entgeltumwandlungen bis einschließlich 2008. Die Darstellung hat lediglich beispielhaften Charakter.

Stand 1.2006

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