Technische Versicherungen
Auf die Technik ist manchmal kein Verlass, auf die Elektronikversicherung schon.
Für alle Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe, graphische Betriebe, Handel,
Freiberufliche sowie Ärzte und Krankenhäuser.
Die Argumente:
Gerade bei moderner Elektronik, wie Informations-, Kommunikations-, Büro- und
Medizintechnik wirkt sich ein Defekt auf den reibungslosen Arbeitsablauf aus: In fast
jedem Unternehmen findet man eine Datenverarbeitungsanlage, mit der alle wichtigen
Informationen des Betriebes verarbeitet werden. In Arztpraxen, Labors und
Krankenhäusern sind exakte Diagnosen ohne elektronische Geräte undenkbar. Der
Einzelhandel ist von modernen Registrierkassen abhängig, durch die häufig
auch die Lagerbestände kontrolliert werden.
Die Praxis zeigt, dass sich Schäden trotz fachgerechter Bedienung, Wartung und
Pflege nicht vermeiden lassen und Reparaturen, bzw. Wiederbeschaffung kostspielig sind.
Gut, Spezialversicherungsschutz für alle unvorhergesehenen Schäden zu haben:
z.B. durch Bedienungsfehler, Überspannung, Feuer, Diebstahl oder höhere Gewalt.
Im Schadenfall übernehmen wir schnell und unkompliziert alle Aufwendungen, die
durch die Reparatur Ihres versicherten Gerätes anfallen. Bei einem Totalschaden
erstatten wir die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert.
Bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung wird der Technologiefortschritt
berücksichtigt.
Elektronikschäden können eine größere Auswirkung haben, als
zunächst erkennbar! Datenverluste in EDV-Anlagen,
Überbrückungsmaßnahmen oder Ertragsausfall beim Stillstand wichtiger
technischer Anlagen und Störung an den externen Datennetzen bedeuten für Sie
häufig erhebliche Folgekosten. Deshalb ist es wichtig, die Elektronikversicherung
für Hardware durch die
Software- und Mehrkostenversicherung
zu ergänzen.
Beispiele aus der Praxis:
- Stichwort Diebstahl: Beim Einbruch in eine Werbeagentur wurde die EDV- und
Fotosatz-Anlage entwendet und gleichzeitig die Diskette mit dem tagesaktuellen
Datenbestand zerstört. Schadenhöhe: 50.000 EUR für die Anlage und
4.000 EUR für den Datenverlust und 3.500 EUR für die daraus
resultierenden Mehrkosten.
- Stichwort Fahrlässigkeit: In einer Arztpraxis drang nachts durch ein
versehentlich offen gelassenes Fenster Regen ein und beschädigte ein
Ultraschallgerät. Während der einwöchigen Reparaturzeit benötigte
der Arzt ein Ersatzgerät. Schadenhöhe:
6.000 EUR am Ultraschallgerät und 3.000 EUR für die Mehrkosten.