Technische Versicherungen

Auf die Technik ist manchmal kein Verlass, auf die Elektronikversicherung schon.

Für alle Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe, graphische Betriebe, Handel, Freiberufliche sowie Ärzte und Krankenhäuser.

Die Argumente:
Gerade bei moderner Elektronik, wie Informations-, Kommunikations-, Büro- und Medizintechnik wirkt sich ein Defekt auf den reibungslosen Arbeitsablauf aus: In fast jedem Unternehmen findet man eine Datenverarbeitungsanlage, mit der alle wichtigen Informationen des Betriebes verarbeitet werden. In Arztpraxen, Labors und Krankenhäusern sind exakte Diagnosen ohne elektronische Geräte undenkbar. Der Einzelhandel ist von modernen Registrierkassen abhängig, durch die häufig auch die Lagerbestände kontrolliert werden.
Die Praxis zeigt, dass sich Schäden trotz fachgerechter Bedienung, Wartung und Pflege nicht vermeiden lassen und Reparaturen, bzw. Wiederbeschaffung kostspielig sind.
Gut, Spezialversicherungsschutz für alle unvorhergesehenen Schäden zu haben: z.B. durch Bedienungsfehler, Überspannung, Feuer, Diebstahl oder höhere Gewalt. Im Schadenfall übernehmen wir schnell und unkompliziert alle Aufwendungen, die durch die Reparatur Ihres versicherten Gerätes anfallen. Bei einem Totalschaden erstatten wir die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert. Bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung wird der Technologiefortschritt berücksichtigt.

Elektronikschäden können eine größere Auswirkung haben, als zunächst erkennbar! Datenverluste in EDV-Anlagen, Überbrückungsmaßnahmen oder Ertragsausfall beim Stillstand wichtiger technischer Anlagen und Störung an den externen Datennetzen bedeuten für Sie häufig erhebliche Folgekosten. Deshalb ist es wichtig, die Elektronikversicherung für Hardware durch die Software- und Mehrkostenversicherung zu ergänzen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Stichwort Diebstahl: Beim Einbruch in eine Werbeagentur wurde die EDV- und Fotosatz-Anlage entwendet und gleichzeitig die Diskette mit dem tagesaktuellen Datenbestand zerstört. Schadenhöhe: 50.000 EUR für die Anlage und 4.000 EUR für den Datenverlust und 3.500 EUR für die daraus resultierenden Mehrkosten.
  • Stichwort Fahrlässigkeit: In einer Arztpraxis drang nachts durch ein versehentlich offen gelassenes Fenster Regen ein und beschädigte ein Ultraschallgerät. Während der einwöchigen Reparaturzeit benötigte der Arzt ein Ersatzgerät. Schadenhöhe: 6.000 EUR am Ultraschallgerät und 3.000 EUR für die Mehrkosten.

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