Schönheitsreparaturen: Müssen Mieter das Parkett abschleifen?
14.05.2019
Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Vermieter dem Mieter auferlegen kann. Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter dennoch dazu, ist sogar die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam und Mieter müssen beispielsweise auch keine Malerarbeiten bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
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