Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?
Jeden Sommer starten zahlreiche Azubis ins Berufsleben. Für viele ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Daher sollten sie nicht vergessen, sich über ihre Rechte, aber auch Pflichten als Auszubildende in einem Unternehmen zu informieren. Hier finden Sie einen kurzen Überblick.
Wer einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, der muss – vermutlich zum ersten Mal – einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Bei Minderjährigkeit des Auszubildenden müssen die Eltern den Vertrag unterschreiben.
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?
Was auf jeden Fall im Ausbildungsvertrag stehen muss, gibt das Berufsausbildungsgesetz (§ 11 Abs. 1 BBiG) vor.
Die Kernpunkte sind demnach folgende:
- Art und Ziel sowie Beginn und Dauer der Ausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden,
- die Dauer der täglichen Ausbildungszeit und der Probezeit,
- Zahlung und Höhe des Azubi-Gehalts,
- die Urlaubsdauer,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann und
- Hinweise auf zu beachtende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Tägliche Arbeitszeit und Urlaub müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz richten. Für Volljährige gilt hier das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.
Wichtig für die Azubis: Ist der Berufsausbildungsvertrag unterschrieben, muss dies bei der Kammer, Innung oder der zuständige Stelle mitgeteilt werden (§ 36 BBiG) – nur dann ist der Lehrling auch für die Prüfungen zugelassen! Anmeldung und Prüfungskosten zahlt übrigens der Ausbildungsbetrieb.
Was gehört zur Ausbildung?
Damit der Auszubildende weiß, welche Bereiche er im Unternehmen kennen lernen und welche Fähigkeiten er erwerben soll, muss der ausbildende Betrieb einen Ausbildungsplan erstellen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie private Botengänge oder Putzdienste, dürfen von Azubis nach § 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz im Regelfall nicht gefordert werden.
Die Kosten für Ausbildungsmittel, beispielsweise Werkzeuge, Maschinen und PC sowie Arbeitskleidung, trägt der Betrieb. Lernmittel für die Berufsschule gehören jedoch nicht dazu.Generell hat der Ausbildungsbetrieb die Pflicht, seine Azubis bestmöglich bei der Erreichung des Ausbildungsziels zu unterstützen. Dazu gehört, diese zur regelmäßigen Teilnahme am Berufsschulunterricht anzuhalten. Für den Unterricht muss der Auszubildende von der Arbeit freigestellt werden – unter Fortzahlung des Gehalts. Das gilt auch für Prüfungen, zu deren Teilnahme die Ausbilder ihre Zöglinge ebenfalls anhalten sollten.
In den Ausbildungsordnungen werden von den Azubis Ausbildungsnachweise in Form von Berichtsheften gefordert. Der ausbildende Betrieb ist verpflichtet, seinen Nachwuchs dabei zu unterstützen und die Hefte zu überprüfen.
Welche Pflichten haben Azubis?
Eine wichtige Pflicht für den Lehrling ist der Besuch der Berufsschule und eventueller Lehrgänge. Auch die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen ist verbindlich. Wer aus Krankheitsgründen am Unterricht oder einer Prüfung nicht teilnehmen kann, muss dies übrigens dem Ausbildungsbetrieb sofort melden!
Auch im Ausbildungsbetrieb selbst übernehmen Azubis natürlich einige Pflichten. So müssen sie ihre Aufgaben – soweit es ihnen angesichts ihrer Ausbildung möglich ist – sorgfältig ausführen und Maschinen und Geräte sorgfältig bedienen. Ein Ausbilder sollte dabei möglichst immer in der Nähe sein. Passiert dem Lehrling dennoch ein Fehler und ein Schaden entsteht, kommt es darauf an, ob und in welchem Maße der Azubi fahrlässig gehandelt hat. Wichtig aber:
Die Kosten für den Schaden dürfen nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden!