Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit muss mindestens einen Monat betragen und darf höchstens vier Monate dauern, § 20 BBiG.
Wenn du während der Probezeit mehr als 1/3 unterbrichst (beispielsweise wegen einer länger andauernden Krankheit), kann sich die Probezeit entsprechend verlängern.
Zweck der Probezeit
Die Probezeit ist dazu da, dich selber zu testen, ob dir der Beruf überhaupt gefällt und ob du dafür auch geeignet bist.
Für den Ausbilder, um feststellen zu können, ob er den Richtigen/die Richtige ausgewählt hat und um zu sehen, ob auf beiden Seiten alle notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Ausbildungsverhältnis gegeben sind.
Gut zu wissen
Wenn vor Ausbildungsbeginn im gleichen Betrieb bereits ein Praktikum gemacht wird, wird diese Zeit nicht auf die Probezeit angerechnet.
Die Probezeit verkürzt sich also nicht durch ein vorheriges Praktikum im Ausbildungsbetrieb.