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Abschlussprüfung

Abschlussprüfung

19.06.2018

Deine Berufsausbildung endet mit der bestandenen Abschlussprüfung!

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt voraus, dass

  • Dein Ausbilder dich angemeldet hat und die Prüfungsgebühren gezahlt hat. Gegebenenfalls musst du dich selbst zur Prüfung anmelden, beispielsweise weil dein Ausbildungsverhältnis vor der Abschlussprüfung beendet worden ist. Achte hier besonders auf Fristen!
  • Dein Ausbildungsverhältnis wurde bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) eingetragen. Dies erkennst du an dem entsprechenden Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag.
  • Du hast an der Zwischenprüfung teilgenommen, falls in deinem Ausbildungsberuf eine Zwischenprüfung notwendig ist.
  • Deine Berichtshefte sind vollständig und wurden an die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer geschickt.
  • Die vorgeschriebene Ausbildungszeit wurde eingehalten, gegebenenfalls mit Verkürzung der Ausbildungszeiten. Sollte dies problematisch sein, kontaktiere die für dich zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer).

Für die Prüfungen muss dein Ausbilder dich von der Arbeit freistellen.

Endlich geschafft!!

Der Prüfungsausschuss hat die Ergebnisse deiner Abschlussprüfung bekannt gegeben und du hast bestanden? Glückwunsch! Dein Ausbildungsverhältnis endet jetzt.

Du bekommst jetzt sowohl ein Zeugnis von deinem Ausbilder als auch von der Berufsschule. Außerdem bekommst du auch ein Zeugnis von der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Bestenfalls wirst du in deinem Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten oder hast bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden. Wenn du noch auf der Suche bist, haben wir zahlreiche Informationen in unserem Bereich Beruf und Arbeitsrecht zusammengestellt. 

Prüfung nicht bestanden?

Du hast die Abschlussprüfung leider nicht bestanden? So geht es weiter:

Die für dich zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) schickt dir eine schriftliche Bestätigung. Darin steht in welchen Fächern du durchgefallen bist und ob du an einer Nachprüfung teilnehmen kannst. Gegebenenfalls musst du nur die Prüfungen in den nicht bestandenen Fächern wiederholen.

Falls keine Nachprüfung möglich ist, kannst du die Abschlussprüfung bis zu zwei mal wiederholen, § 37 Berufsbildungsgesetz.

Deine Berufsausbildung kann aber maximal um ein Jahr verlängert werden, § 21 Berufsbildungsgesetz.

Du arbeitest also einfach in deinem Ausbildungsbetrieb so wie bisher weiter. Klär dies mit deinem Ausbilder!

Die Ausbildung endet grundsätzlich mit der Abschlussprüfung, dies auch dann, wenn du durch die Prüfung gefallen bist. Das bedeutet, dass du deine Ausbildung nicht zwingend verlängern musst. Du kannst jetzt auch etwas völlig anderes machen und dich allein zur nächsten Abschlussprüfung anmelden. Dies kann aber auch erhebliche Risiken mit sich bringen, beispielsweise kann die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld wegfallen.

Du hast insgesamt noch zweimal die Chance, die Abschlussprüfung zu bestehen. Wenn du auch beim dritten Versuch die Prüfung nicht bestehst, hast du keinen Berufsabschluss.

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