Markenklamotten, Smartphone, Ausgehen - all das will bezahlt sein. Als Schüler und Student bietet sich an, in den Ferien zu arbeiten. Vorteile eines Ferienjobs sind nicht nur die Aufbesserung des Taschengelds sondern auch die berufliche Erfahrung, die dabei gemacht wird. Bestenfalls werden hier bereits Neigungen und Fähigkeiten entdeckt, die die spätere Berufswahl erheblich beeinflussen.
Was ist zu beachten?
Ferienjobs sind ein kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis für Schüler oder Studenten während der Schul- und Semesterferien. Es ist also ein zeitlich beschränktes Arbeitsverhältnis. Aufgrund der Befristung ist auch keine Kündigung notwendig. Ganz automatisch endet dieses Arbeitsverhältnis am letzten Tag der vereinbarten Arbeitszeit.
Wenn du jünger als 15 Jahre bist, darfst du nach dem Jugendschutzgesetz nicht arbeiten.
Ab 15 Jahren ist die Tätigkeit im Rahmen eines Ferienjobs von nicht mehr als vier Wochen oder 20 Kalendertagen erlaubt. Täglich dürfen höchstens acht Stunden gearbeitet werden, Pausen zählen nicht dazu. Auf keinen Fall darf täglich inklusiv Pausenzeiten mehr als 10 Stunden gearbeitet werden. In der Woche darf auch nicht mehr als 40 Stunden gearbeitet werden. Die tägliche Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends liegen. Zwischen den Arbeitszeiten muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen. Arbeitest du zwischen 4,5 und sechs Stunden täglich, hast du eine Pausenzeit von 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beträgt die Pausenzeit 60 Minuten.
Ein "nine to five"-Job von Montags bis Freitags an vier aufeinanderfolgenden Wochen während der Ferienzeit ist also in Ordnung.
Solange du nicht mehr als zwei Monate oder 50 Tage in einem Kalenderjahr arbeitest, bist du von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber keine Beiträge für dich in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen muss. Arbeitest du mehr, müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
In jedem Fall besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Grundsätzlich ist jeder Verdienst lohnsteuerpflichtig. Dennoch bleibt das Gehalt aus Ferienjobs oft steuerfrei. In der Regel fallen Schüler und Studenten in die Lohnsteuerklasse I, diese gilt für ledige Arbeitnehmer im ersten Arbeitsverhältnis (falls mehrere Jobs gleichzeitig bestehen). Bis zu einem Monatslohn von ca. 1.000,00 Euro fällt aufgrund steuerlicher Frei- und Pauschbeträge keine Lohnsteuer an. Dem Arbeitgeber müssen dennoch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, also Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Auskunft über weitere Arbeitsverhältnisse mitgeteilt werden.
Tipp
Etwaige Steuerabzüge kannst du durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.
Der Minijob bis 450 Euro als Ferienjob
Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu einem monatlichen Einkommen von 450 Euro zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von 30 %. Davon sind 2 % Lohnsteuer. Für eine kurzfristige Beschäftigung sind es 25 % Lohnsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass du bei dem Arbeitgeber gelegentlich und nicht regelmäßig beschäftigt bist; die Dauer deiner Tätigkeit nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage umfasst; du maximal 72 Euro pro Arbeitstag verdienst und der auf deinen Stundenlohn umgerechnete Arbeitslohn nicht mehr als 12 Euro ist (§ 40a Einkommensteuergesetz EStG).
Für Ferienjobber in der Landwirtschaft, beispielsweise als Erntehelfer, kann eine spezielle Pauschalierungsmöglichkeit von 5 % Lohnsteuer greifen.
Einnahmen aus einem Ferienjob, der im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (beispielsweise Stadt, Gemeinde, Schule, Volkshochschule) ausgeübt wird, sind bis zu einem Jahresbetrag von 2.400 Euro steuerfrei.
Tipp
Das Ferienjob-Gehalt kann zu Kürzungen bei anderen Einnahmen führen, beispielsweise auf gesetzlichen Unterhalt. Auch der Anspruch auf Kindergeld kann wegfallen, wenn deine gesamten Einkünfte im Kalenderjahr mehr als 8.004 Euro betragen.