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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abmahnung".
Eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie kann schriftlich oder mündlich ausgesprochen werden.
Wenn der andere Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.
Ein Rechtsanspruch, die Abmahnung zurück zu nehmen oder sie für unberechtigt zu erklären, besteht nicht.
Das Fehlverhalten soll beendet oder künftig unterlassen werden. Wenn das nicht hilft, kann z.B. auf Unterlassung dieses Verhaltens geklagt oder das Mietverhältnis gekündigt werden.
Das ist möglich. Wenn das Fehlverhalten nicht so schwerwiegend ist, dass sich darauf allein eine Kündigung stützen lässt, dient die Abmahnung entweder als Vorbereitung dazu oder als Dokumentation für wiederholtes Fehlverhalten. Der Beweis muss aber trotzdem noch erbracht werden, dass es zu dem jeweiligen Fehlverhalten gekommen ist, wenn darauf eine Kündigung gestützt wird.
Wenn z.B. die Kehrwoche nicht korrekt durchgeführt wird, wenn es bei einer Party zu laut geworden ist oder wenn der Vermieter keinen Zugang zum mitvermieteten Kellerraum gewährt.
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