... Alles hat seinen Preis. Auch beim Arzt. Aber wie kommt dieser Preis zustande?
Private Krankenversicherung
Der Arzt, der einen Privatpatienten behandelt hat, hat's leicht: Er listet die erbrachten Leistungen einzeln auf, schreibt den jeweiligen Gebührensatz nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) daneben, addiert die einzelnen Posten und überreicht seinem Patienten die Rechnung mit der Bitte um Ausgleich.
Merkblatt
für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO
Als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an Ihre Versicherung. Die Höhe richtet sich nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken, nicht nach dem Einkommen. Sie können aber zu Ihrem Beitrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger bekommen. Wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie in folgendem Merkblatt Krankenversicherung - Zuschuss für Rentner.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der behandelnde Arzt eines Kassenpatienten rechnet nicht mit dem Patienten oder dessen Krankenkasse ab, sondern mit der kassenärztlichen Vereinigung. Die Abrechnung ist komplizierter als bei einem privat versicherten Patienten, da sie nicht nach einem festen Satz erfolgt. Ausgangspunkt ist der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Die Einzelheiten können Sie dem Internetauftritt der kassenärztlichen Bundesvereinigung entnehmen.
Merkblatt
für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO
Alternative Heilmethoden werden von Ärzten und Heilpraktikern inzwischen in großer Zahl angeboten. Die Therapien reichen von Bädern und kalten Güssen über Verfahren der chinesischen Medizin bis hin zu Wunderamuletten und Geistheilung. Welche Kosten Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen, finden Sie in unserem Merkblatt Alternative Heilmethoden: Welche Kosten werden erstattet.
Wichtige Vorschriften
§ 77 SGB V
GOÄ
EBM