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Sturmschaden

Sturm 'Friederike': Schäden am Auto

19.01.2018

Rechtsfrage des Tages:

Gerade ist wieder ein heftiger Sturm über Deutschland hinweggefegt. Die zurückbleibenden Schäden sind beträchtlich. Und häufig sind dabei Kraftfahrzeuge in Mittleidenschaft gezogen worden. Wer haftet, wenn eine Reklametafel auf das Autodach fällt oder ein Müllcontainer sich selbständig gemacht hat?

Antwort:

Es sind nicht nur Äste oder gar ganze Bäume, die bei einem Sturm ein Fahrzeug beschädigen können. Umfallende Reklametafeln, fortgeblasene Müllcontainer oder umgewehte Blumenkübel können Lack- und Blechschäden bis hin zum Totalschaden verursachen.

Natürlich kann der Eigentümer der umherfliegenden Gegenstände nichts für die stürmische Wetterlage. Ihn trifft jedoch eine Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer sind daher verpflichtet, Müllcontainer so zu sichern, dass auch ein Sturm sie nicht in Bewegung setzen kann. Dies gilt umso mehr, wenn der Sturm frühzeitig angekündigt wurde. Auch Eigentümer von Blumenkübeln, Werbetafeln oder anderen Gegenständen müssen ausreichend Vorkehrungen treffen.

Ob die Verkehrssicherungspflicht aber tatsächlich verletzt wurde, kommt auf den Einzelfall an. Die Verkehrssicherungspflicht darf dabei nicht völlig überspannt werden. Umgekehrt müssen Eigentümer oder Betreiber beispielsweise eines Firmengeländes bei einer frühen Warnung vor widrigen Wetterverhältnissen mehr tun als zur üblichen Absicherung gehört. Bei plötzlichen Wetterumschwüngen kann hingegen ein unabwendbares Ereignis vorliegen, das eine Haftung entfallen lässt.

Es kann Sie allerdings auch ein Mitverschulden treffen. Parken Sie unmittelbar unter einer bereits schwankenden Plakatwand bei starkem Sturm und diese fällt um, hätten Sie mit dem Schadeneintritt unter Umständen rechnen müssen. So können Sie zumindest teilweise auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.

Können Sie niemand für Ihren Schaden haftbar machen, wenden Sie sich an Ihre Teilkaskoversicherung. Diese tritt ein für Schäden am Fahrzeug, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 verursacht wurden. Sturm 'Friederike' erreichte mancherorts in Deutschland Windstärken, die deutlich über diesem Wert lagen. Die Vollkaskoversicherung kann unter Umständen auch schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten in Anspruch genommen werden. 

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