Rechtsfrage des Tages:
Girls Day, Boys Day, Zukunftstag - heute werden wieder einmal Schüler und Schülerinnen die Chance haben in Berufe reinzuschnuppern. Wie sieht es aber mit dem Datenschutz aus?
Antwort:
In den meisten Bundesländern findet heute der Girls Day und der Boys Day statt. In Niedersachsen begehen Schüler seit einiger Zeit gemeinsam den Zukunftstag. Sie sollen Berufe erkunden, die Eltern zur Arbeit begleiten oder in großen Unternehmen Arbeitsluft schnuppern. Dabei sollen eigentlich Jungen typische Frauenberufe kennenlernen. Bei Mädchen sollen die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) im Vordergrund stehen.
Letztlich können sich die Kinder und Jugendlichen aber selbst entscheiden, wem sie über die Schulter schauen wollen. Und so tummeln sie sich heute in Banken, Versicherungsunternehmen, in Arztpraxen und bei Anwälten. Nehmen Sie heute Schüler mit zur Arbeit, müssen Sie unbedingt an den Datenschutz denken. Weisen Sie sie ausdrücklich darauf hin, dass sie auch nach dem Zukunftstag keine personenbezogenen Daten aus Ihrem Büro ausplaudern dürfen.
Geben Sie den Kindern beispielsweise Akten zu lesen, müssen Sie diese soweit möglich anonymisieren. Bei Untersuchungen von Patienten dürfen Schüler nur anwesend sein, wenn der Patient ausdrücklich zugestimmt hat. Sie können die Schüler auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen lassen. Je nach Alter des Kindes können Sie es zwar rechtlich nicht bindend verpflichten. Allerdings zeigt dies den Schülern die Wichtigkeit des vertraulichen Umgangs mit Daten, die sie vielleicht doch aufschnappen.