Rechtsfrage des Tages:
In der jüngeren Vergangenheit sind auffallend viele Menschen an Masern erkrankt. Sind Sie nicht geimpft, besteht eine große Gefahr zur Ansteckung. Kann in Deutschland eigentlich eine Impfpflicht kommen?
Antwort:
Immer mehr Fälle von Masernerkrankungen werden in letzter Zeit bekannt. Dabei ist die Krankheit besonders für Erwachsene eine ernst zu nehmende Gefahr. Eltern erhalten die Möglichkeit, ihr Kind bereits in den ersten Lebensmonaten impfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat. Eine zweite Impfung soll dann bis spätestens zum Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Aber nicht alle Eltern folgen den Empfehlungen der STIKO.
Schon lange wird über eine Impfpflicht in Deutschland diskutiert. Die derzeitige Lage hat die Diskussion wieder angeheizt. Tatsächlich gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer solchen Impfpflicht. § 20 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt den Gesetzgeber dann eine Impfung bindend vorzuschreiben, wenn eine ansteckende Krankheit mit schwerer Verlaufsform auftritt und mit einer Epidemie gerechnet werden muss. Der Gesundheitsminister kann also mit Zustimmung des Bundesrates eine entsprechende Verordnung erlassen.
Zwar stellt die Impfpflicht einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dieses Recht kann in begründeten Fällen aber eingeschränkt werden. Neben dem Schutz des Einzelnen steht dabei auch die Abwendung von Gefahren für die Allgemeinheit im Vordergrund. Aus dem IfSG ergibt sich übrigens auch das Recht von Schulen, einen Impfnachweis zu verlangen. Wie schon mehrfach geschehen, dürfen Schulen nicht geimpften Schülern und Lehrern für eine gewisse Zeit den Besuch der Schule verwehren.