Rechtsfrage des Tages:
Vor allem bei Jugendlichen sind sie groß in Mode: Große Kopfhörer, mit denen sie am besten kabellos überall Musik hören können. Dürfen Kopfhörer aber auch im Straßenverkehr getragen werden?
Antwort:
Zunächst ging der Trend weg von großen Kopfhörer zu minimalsten Knöpfen im Ohr. Seit einiger Zeit sind wieder große Kopfhörer "in", die meist das gesamte Ohr bedecken. Viele gerade jugendliche Radfahrer und Fußgänger nehmen so von ihrer Außenwelt abgeschottet am Straßenverkehr teil. Aber auch Autofahrer sieht man gelegentlich mit den musikalischen Ohrenwärmern. Wirklich verboten ist das nicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass weder Sicht noch Gehör beim Führen eines Fahrzeugs eingeschränkt sein dürfen. Dies gilt sowohl für Rad- als auch für Autofahrer. Bei Kopfhörern kommt es also darauf an, wie laut die Musik aufgedreht ist und ob sie durch ihre Ausführung das Gehör auch bei leiserer Musik beeinträchtigen. Auch die Ablenkung spielt eine Rolle. Das Verwarnungsgeld von 10 Euro ist bei einem Verstoß recht milde. Allerdings sollten Sie vor allem an Ihre und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer denken.
Als Fußgänger dürfen Sie ohne Einschränkung mit Kopfhörern herumlaufen. Auch bei lauter Beschallung müssen Sie nicht mit einem Bußgeld rechnen. Generell gilt aber, dass bei Unfällen zumindest eine Mithaftung in Betracht kommt. Sorgen die Kopfhörer für massive Ablenkung oder schränken die Wahrnehmung größtenteils ein, haften sowohl Fußgänger als auch Auto- und Fahrradfahrer wenigsten teilweise für entstandene Schäden mit.