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Adoption

Adoption ohne Trauschein

28.05.2019

Rechtsfrage des Tages:

Familien finden sich in den unterschiedlichsten Konstellationen zusammen. Und eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein ist längst üblich und gesellschaftlich anerkannt. Wie sieht es aber mit der Adoption von Stiefkindern aus?

Antwort:

Um als Familien auch mit Kindern aus einer anderen Beziehung glücklich zusammenzuleben, bedarf es keiner Heirat. Bisher ist es jedoch nicht möglich, die Kinder des neuen Partners ohne Trauschein zu adoptieren. Ist ein Elternteil beispielsweise verstorben, kann der neue Partner das Stiefkind nur nach einer Eheschließung adoptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil nunmehr entschieden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2019, Aktenzeichen 1 BvR 673/17).

Viele Familien erhalten damit bald die Chance, auch ohne Gang zum Standesamt richtig zusammenzuwachsen. Die Verfassungsrichter betonten dabei, dass auch Stiefkindfamilien Kinder bei einer nachhaltigen und positiven Entwicklung unterstützen können. Letztlich kommt es auf die Stabilität der Beziehung zwischen dem Elternteil und dem neuen Partner an. Die Ehe kann dabei zwar nach wie vor ein wichtiger Indikator sein. Sie darf aber nicht als Ausschlusskriterium fungieren.

Der Gesetzgeber hat nun Zeit, die Vorschriften bis zum 31. März 2020 zu ändern. Ob der Gesetzgeber lediglich eine Änderung der Adoptionsvoraussetzungen in der Stiefkindfamilie vornehmen wird oder gar eine komplette Reform des Adoptionsrechts, bleibt abzuwarten.

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Tags: Kinder

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